Das Eherecht bildet einen zentralen Bereich des Familienrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um die Ehe – von der Eheschließung bis zu ihrer Auflösung. Gerade wenn sich das gemeinsame Leben verändert oder schwierige Entscheidungen anstehen, ist eine fachkundige und menschlich zugewandte Begleitung besonders wichtig. Wir stehen Ihnen in dieser sensiblen Lebensphase mit unserer Erfahrung zur Seite.
Wenn eine Ehe als gescheitert gilt, kann sie durch ein gerichtliches Verfahren geschieden werden. Wir begleiten Sie von Anfang an – von der ersten rechtlichen Orientierung bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung. Dabei klären wir mit Ihnen alle wichtigen Themen wie den nachehelichen Unterhalt, das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, die Aufteilung des Vermögens und den Zugewinnausgleich. Unser Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch tragfähig, sondern auch emotional zumutbar sind.
In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Aufhebung der Ehe. Diese kommt z. B. in Betracht, wenn die Ehe unter Irrtum, Drohung, Täuschung oder unter gesetzlich unzulässigen Voraussetzungen geschlossen wurde. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und leiten die notwendigen Schritte ein. Auch hier vertreten wir Sie mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion vor dem zuständigen Familiengericht.
Partnerschaft ist nicht an eine Ehe gebunden. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für ein Leben ohne Trauschein – in einer festen Lebensgemeinschaft, einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft oder in anderen modernen Beziehungsformen. Auch wenn diese Verbindungen emotional genauso verbindlich sein können wie eine Ehe, fehlt ihnen oft der rechtliche Rahmen, der im Streitfall schützt.
Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Folgen einer nichtehelichen Partnerschaft auseinanderzusetzen. Denn viele Regelungen, die bei verheirateten Paaren selbstverständlich greifen, gelten hier nicht – zum Beispiel im Fall von Trennung, Krankheit oder Tod.
Bei gemeinsamem Vermögen, Immobilienerwerb, gemeinsamen Kindern oder Pflegeverhältnissen kann es ohne klare Regelungen schnell zu Unsicherheiten oder Benachteiligungen kommen. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage für Unterhalt, Erbfolge oder Vermögensausgleich, wie sie im Eherecht vorgesehen ist.
Wir beraten Sie individuell zu:
Das Sorgerecht betrifft das Wohl und die Entwicklung des eigenen Kindes – und gehört zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Wenn Eltern sich trennen oder uneins über wichtige Entscheidungen sind, kann das zu emotional belastenden Situationen führen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig klare Regelungen zu treffen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen – und gleichzeitig die Rechte und Pflichten beider Elternteile wahren.
In Deutschland ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Das bedeutet: Beide Eltern bleiben gleichberechtigt verantwortlich für das Kind und müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Dazu zählen z. B. Schulwahl, medizinische Eingriffe oder der Wohnort des Kindes. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie diese Verantwortung auch in getrennten Lebensverhältnissen partnerschaftlich und im Sinne Ihres Kindes wahrnehmen können.
In besonderen Fällen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden – etwa wenn eine Kooperation der Eltern nicht möglich ist oder das Kindeswohl gefährdet erscheint. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen und begleiten Sie auf dem Weg durch ein entsprechendes Verfahren – mit Feingefühl, Fachwissen und einem klaren Blick für das Wesentliche: Ihr Kind.
Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, gilt zunächst das alleinige Sorgerecht der Mutter. Auf gemeinsamen Antrag hin kann jedoch auch gemeinsames Sorgerecht vereinbart werden. Hier beraten wir Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten – und helfen bei der Antragsstellung oder bei Konflikten mit dem anderen Elternteil.
Unser Ziel ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden und konstruktive, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, bei denen die Bedürfnisse Ihres Kindes im Mittelpunkt stehen. Wenn eine gerichtliche Regelung dennoch erforderlich ist, setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck und juristischer Klarheit durch.
Kinder brauchen beide Eltern – auch nach einer Trennung. Das Umgangsrecht sichert genau das: Es garantiert dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, regelmäßigen Kontakt – und dem Kind das Recht auf Nähe, Austausch und Beziehung zu beiden Eltern. Denn eine verlässliche Bindung ist für die Entwicklung des Kindes von unschätzbarem Wert.
Nach dem Gesetz steht jedem Elternteil ein Umgangsrecht zu, unabhängig davon, ob er oder sie das Sorgerecht hat. Gleichzeitig hat auch das Kind ein eigenes Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen. In der Praxis bedeutet das: Es geht nicht nur um Besuchszeiten – es geht um Verlässlichkeit, Vertrauen und das Gefühl von Sicherheit für das Kind.
Was für eine Familie funktioniert, muss nicht für eine andere passen. Deshalb setzen wir auf maßgeschneiderte Umgangsvereinbarungen, die den Alltag aller Beteiligten realistisch abbilden. Ob regelmäßige Wochenendbesuche, Ferienregelungen oder digitale Kontaktmöglichkeiten – wir helfen, eine Lösung zu finden, die tragfähig und fair ist.
Manchmal bestehen tiefergehende Konflikte oder Belastungen, die eine einvernehmliche Regelung erschweren. In solchen Fällen stehen wir Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch mit Verständnis für die emotionale Lage zur Seite. Wir klären, welche Optionen rechtlich bestehen – und wann ein gerichtlicher Antrag sinnvoll ist.
Auch Großeltern oder enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht geltend machen, wenn dies dem Kindeswohl dient. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rolle rechtlich abzusichern – und gleichzeitig mögliche Konflikte innerhalb der Familie sensibel zu behandeln.
Ob einvernehmliche Vereinbarung oder gerichtliches Verfahren – im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl. Unser Anspruch ist es, Lösungen zu finden, die langfristig tragfähig sind und das emotionale Gleichgewicht Ihres Kindes stärken.
Ob zwischen Eltern und Kindern, Ehepartnern oder anderen Angehörigen: Unterhaltsverpflichtungen sichern Lebensgrundlagen, fördern Gerechtigkeit und schaffen Stabilität in emotional belastenden Zeiten.
Kinder haben Anspruch auf finanzielle Absicherung – unabhängig vom Beziehungsstatus ihrer Eltern. Der Kindesunterhalt richtet sich in erster Linie gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Grundlage für die Berechnung ist die bundesweit anerkannte Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Kindes sowie mögliche Sonderbedarfe berücksichtigt.
Wir helfen Ihnen bei der korrekten Einstufung, der Klärung von Sonderzahlungen (z. B. Klassenfahrten, Nachhilfe, medizinische Kosten) und vertreten Sie bei Bedarf in Verfahren zur Festsetzung oder Durchsetzung des Unterhalts.
Nach der Heirat entsteht gegenseitige Verantwortung – auch finanziell. Der Ehegattenunterhalt sichert die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Partners oder der Partnerin, etwa bei Krankheit, Kinderbetreuung oder Einkommensdifferenzen.
Hierzu zählen:
Während einer bestehenden Ehe gilt das Prinzip des Familienunterhalts: Beide Ehegatten sind verpflichtet, gemeinsam für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen – in Form von Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung. Bei Störungen dieses Gleichgewichts – etwa bei fehlender finanzieller Unterstützung – stehen wir an Ihrer Seite, um faire Regelungen zu schaffen oder durchzusetzen.
Mit der Volljährigkeit endet nicht automatisch der Unterhaltsanspruch. Volljährige Kinder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, haben weiterhin Anspruch auf Unterhalt – jetzt anteilig von beiden Elternteilen. Auch hier gilt die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung, muss aber individuell angepasst werden.
In Ausnahmefällen kann es auch zu weitergehenden Unterhaltspflichten kommen, z. B.:
Unterhaltsfragen sind häufig komplex und emotional sensibel. Wir beraten Sie nicht nur zu Ihren Rechten und Pflichten, sondern unterstützen Sie bei der detaillierten Berechnung, ggf. auch unter Berücksichtigung von Selbstbehalt, Wohnvorteilen, unterhaltsrelevanten Schulden oder Sonderkonstellationen (z. B. Selbstständige, Unternehmer).
Das Güterrecht regelt, wem was gehört – und was wem nach der Ehe zusteht. Es ist eines der zentralen Themen im Familienrecht, das oft erst dann zur Sprache kommt, wenn es zu Trennung oder Scheidung kommt. Umso wichtiger ist es, hier frühzeitig klare, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen – oder bestehende Ansprüche korrekt zu klären.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der bei einer Eheschließung automatisch eintritt, sofern nicht anders vereinbart. Dabei bleibt das Vermögen beider Partner während der Ehe getrennt – doch bei einer Scheidung findet ein Zugewinnausgleich statt.
Das bedeutet: Der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs wird gleichmäßig zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt – unabhängig davon, wer ihn konkret erzielt hat.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Vermögensaufstellung, prüfen etwaige Schenkungen oder Erbschaften und sorgen dafür, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen fair vertreten werden – sei es in einem außergerichtlichen Vergleich oder in einem gerichtlichen Verfahren.
Die Gütergemeinschaft ist ein seltener, aber möglicher Güterstand, der durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden kann. Hier verschmelzen die Vermögen beider Ehegatten vollständig – mit allen Rechten und Pflichten.
Diese Form erfordert besondere Sorgfalt, da sie tiefgreifende finanzielle Verflechtungen mit sich bringt – insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien. Wir beraten Sie umfassend, ob diese Regelung in Ihrer Lebenssituation sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.
In bestimmten Lebensmodellen oder bei komplexen Vermögensverhältnissen kann es sinnvoll sein, Gütertrennung zu vereinbaren. Jeder Ehegatte verwaltet und behält sein Vermögen vollständig selbst – auch im Scheidungsfall. Ein solcher Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und sollte individuell durchdacht sein, um spätere Nachteile auszuschließen.
Wir prüfen für Sie, ob Gütertrennung oder andere vertragliche Regelungen im Ehevertrag Ihre wirtschaftliche Sicherheit verbessern – und setzen Ihre Wünsche rechtssicher um.
Ein Ehevertrag kann nicht nur den Güterstand regeln, sondern auch individuelle Vereinbarungen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Erbrecht enthalten. Er schafft Klarheit, reduziert Konfliktpotenzial und schützt – etwa bei Selbstständigkeit, Patchwork-Familien oder ungleichen Vermögensverhältnissen.
Unser Anspruch ist es, individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihre wirtschaftlichen Interessen wahren, rechtlich tragfähig sind und in Ihre Lebenswirklichkeit passen.
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil jeder Scheidung, der oft unterschätzt wird – obwohl er maßgeblich über Ihre finanzielle Sicherheit im Alter entscheidet. Er regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche – unabhängig davon, wer die Beiträge gezahlt hat.
Während einer Ehe erwerben beide Partner Versorgungsansprüche, etwa durch gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenverträge. Beim Versorgungsausgleich werden diese Anwartschaften im Scheidungsverfahren ausgeglichen – damit jeder Ehegatte später einen fairen Anteil an den gemeinsam erworbenen Altersansprüchen erhält.
Der Ausgleich erfolgt in der Regel automatisch durch das Familiengericht, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich angepasst oder sogar ausgeschlossen werden – etwa durch einen individuell gestalteten Ehevertrag.
Der Versorgungsausgleich ist dispositiv – das heißt: Er kann durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausgeschlossen oder modifiziert werden. Dabei ist es wichtig, weder die wirtschaftlich stärkere noch die schwächere Partei unangemessen zu benachteiligen – denn sonst ist eine solche Regelung angreifbar.
Wir beraten Sie umfassend, ob ein vertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Ihrem Fall sinnvoll und rechtlich tragfähig ist – insbesondere bei kurzen Ehen, ähnlicher Erwerbsbiografie oder hohem Altersunterschied.
Ob Beamtenversorgung, gesetzliche Rente, private Altersvorsorge oder betriebliche Zusatzrente – wir prüfen Ihre Ansprüche sorgfältig, berechnen mögliche Auswirkungen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren.
Denn: Eine faire Altersabsicherung nach der Ehe ist kein Luxus, sondern Ihr gutes Recht.
Gleichzeitig prüfen wir, ob Ihr Versorgungsausgleich im Kontext eines bestehenden Ehevertrags, einer Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder individuellen Sondervereinbarung rechtlich korrekt berücksichtigt wurde – und entwickeln bei Bedarf verlässliche Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.
Die Trennung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt auch die Frage: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Und was passiert mit dem gemeinsam genutzten Haushalt? Gerade in dieser Phase ist eine klare, rechtlich fundierte Lösung entscheidend – um Spannungen zu vermeiden und faire Verhältnisse zu schaffen.
Nach § 1361b BGB kann einem Ehegatten die weitere Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung auch gegen den Willen des anderen zugesprochen werden – etwa wenn Kinder betroffen sind, Gewalt oder Bedrohung vorliegt oder ein besonderes Bedürfnis auf Seiten eines Ehegatten besteht. Auch wenn beide im Mietvertrag stehen oder gemeinsam Eigentümer sind, entscheidet das Familiengericht im Rahmen einer Nutzungsregelung, wer vorübergehend in der Wohnung bleiben darf.
Wir beraten Sie dazu, wie Ihre Ansprüche im Hinblick auf die Wohnungssituation während der Trennung und nach der Scheidung durchgesetzt oder einvernehmlich geregelt werden können – sei es durch ein gerichtliches Verfahren oder eine außergerichtliche Vereinbarung.
Ebenso wichtig ist die Verteilung des Hausrats: Möbel, Elektrogeräte, Auto, Küchenausstattung – all das gehört zum gemeinsamen Lebensumfeld und wird bei einer Trennung rechtlich bewertet. Die Grundregel: Was gemeinsam angeschafft wurde, wird auch gemeinsam aufgeteilt – unabhängig vom finanziellen Beitrag.
Nicht selten entstehen dabei Streitigkeiten über den ideellen oder tatsächlichen Wert einzelner Gegenstände oder über die Frage, wer was dringender benötigt – etwa für die Versorgung gemeinsamer Kinder.
Wir helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und faire Hausratsaufteilung zu erreichen, bei der weder Gefühle verletzt noch Interessen übergangen werden.
Gerade bei immobilienrechtlichen Fragen, hochwertigem Hausrat oder unübersichtlichen Eigentumsverhältnissen lohnt sich ein Blick auf den Ehevertrag: Hier können abweichende Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung, zur Haushaltsverteilung oder zur Kostenübernahme festgelegt werden – individuell und vorausschauend.
Ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – wir beraten Sie fundiert zu den rechtlichen Auswirkungen Ihrer ehelichen Vermögensverhältnisse auf Wohnung und Haushalt und unterstützen Sie bei der gerechten und konfliktfreien Gestaltung der Trennungssituation.
Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen – das ist der Schlüssel für eine faire und konfliktarme Lösung im Familienrecht. Durch eine individuelle und rechtssichere Vertragsgestaltung lassen sich nicht nur Streitigkeiten vermeiden, sondern auch emotionale Belastungen reduzieren. Ob vor der Ehe, bei Trennung oder im Rahmen der Scheidung – gut gestaltete Verträge bieten Schutz, Transparenz und rechtliche Sicherheit.
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine verantwortungsbewusste Regelung für den Fall, dass das Leben andere Wege geht. Ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – mit einem Ehevertrag lassen sich Vermögensverhältnisse, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbregelungen individuell gestalten. Besonders empfehlenswert ist er bei unternehmerischer Tätigkeit, unterschiedlichem Vermögen, Patchworkfamilien oder internationalen Ehen.
Wir gestalten Ihren Ehevertrag mit Augenmaß – rechtssicher, ausgewogen und genau abgestimmt auf Ihre Lebensrealität.
Eine Trennungsvereinbarung schafft verbindliche Regelungen für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Sie regelt u.a. Unterhaltszahlungen, die Nutzung der Ehewohnung, die Aufteilung des Hausrats, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder sowie ggf. Zahlungsverpflichtungen oder Versicherungsfragen.
Wir helfen Ihnen, eine faire Trennungsvereinbarung zu entwerfen, die Ihre aktuellen Bedürfnisse und zukünftigen Perspektiven berücksichtigt – einfühlsam, lösungsorientiert und auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit der Gegenseite.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle rechtlichen Themen rund um die Scheidung – darunter nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder auch Umgangsregelungen. Ein solcher Vertrag kann vor oder während des Scheidungsverfahrens geschlossen werden und wird notariell beurkundet.
Mit einer gut durchdachten Scheidungsvereinbarung können Sie das Gerichtsverfahren beschleunigen und unsichere Einzelfallentscheidungen vermeiden. Wir stehen Ihnen als erfahrene Beraterinnen zur Seite – mit dem Ziel, tragfähige und faire Lösungen zu schaffen, die beiden Seiten gerecht werden.
Vermögen ist mehr als nur Geld oder Immobilien. In einer Partnerschaft entstehen oft vielfältige Vermögenswerte – sei es durch gemeinsame Investitionen, persönliche Einlagen oder komplexe Eigentumsverhältnisse. Gerade im Trennungs- oder Scheidungsfall ist es entscheidend, diese „sonstigen Vermögensrechte“ klar zu erfassen und fair zu regeln.
Dazu zählen unter anderem:
Besonders bei längeren Beziehungen oder Ehen mit komplexen Vermögensstrukturen ist eine sorgfältige rechtliche Bewertung unverzichtbar. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft greift automatisch mit der Eheschließung – doch was auf den ersten Blick eindeutig wirkt, bedarf oft einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Ein Ehevertrag kann hier Klarheit schaffen: Ob Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder maßgeschneiderte Sondervereinbarungen – wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen und helfen, eine für beide Seiten faire Lösung zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, Ihr Vermögen – und Ihre Interessen – rechtssicher, transparent und nachhaltig abzusichern. Auch bei bereits bestehenden Konflikten oder unklaren Eigentumsverhältnissen stehen wir an Ihrer Seite: mit juristischer Expertise, Verhandlungsgeschick und einem klaren Blick für Ihre Lebensrealität.
Sicherheit ist ein Grundrecht – auch und gerade im familiären Umfeld. Leider kommt es immer wieder vor, dass familiäre Beziehungen von psychischer oder physischer Gewalt überschattet werden. In solchen Fällen bietet das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Betroffenen effektive rechtliche Möglichkeiten, um sich und ihre Kinder zu schützen.
Gewalt in der Familie kann viele Gesichter haben: körperliche Übergriffe, Drohungen, Stalking oder emotionale Manipulation. Besonders im Trennungs- oder Scheidungskontext erleben wir immer wieder, dass Konflikte eskalieren – mit gravierenden Folgen für das gesamte familiäre System.
In diesen sensiblen Situationen sind schnelle, durchdachte und konsequente rechtliche Schritte notwendig. Wir unterstützen Sie u. a. bei:
Besonderer Schutz gilt Kindern, die Zeugen häuslicher Gewalt werden oder selbst betroffen sind. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihre Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen können – mit klaren Regelungen zu Sorgerecht, Umgang und Aufenthaltsbestimmung.
Das Statusrecht bildet die Grundlage für die rechtliche Zuordnung von Menschen innerhalb der familiären Ordnung. Es umfasst zentrale Fragen rund um die rechtliche Identität, familiäre Beziehungen und persönliche Lebensentscheidungen. Viele dieser Themen berühren intime Lebensbereiche – umso wichtiger ist eine kompetente, vertrauensvolle Begleitung durch eine erfahrene familienrechtliche Beratung.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend zu folgenden Bereichen:
Grenzüberschreitende Familienkonstellationen sind längst gelebte Realität. Ob Eheschließung im Ausland, binationales Paar, internationale Kindesentführung oder grenzüberschreitende Unterhaltsansprüche – das internationale Familienrecht verbindet nationale Regelungen mit europäischen und internationalen Vorschriften. Diese Komplexität erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch strategisches Feingefühl.
Der Zugang zum Recht darf keine Frage des Geldes sein. In familienrechtlichen Streitigkeiten stehen oft existenzielle Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder die Aufteilung von Vermögen im Mittelpunkt. Wer in einer angespannten finanziellen Lage ist, muss dennoch die Möglichkeit haben, seine Rechte durchzusetzen oder sich zu verteidigen. Genau dafür gibt es die Verfahrenskostenhilfe (VKH) sowie den Verfahrenskostenvorschuss.
Die Verfahrenskostenhilfe unterstützt Menschen mit geringem Einkommen dabei, ein gerichtliches Verfahren führen zu können, ohne die Kosten allein tragen zu müssen. Sie umfasst:
Ob Sie Anspruch haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen, Vermögen und den Erfolgsaussichten des Verfahrens. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen gewissenhaft und unterstützen Sie bei der Antragstellung – damit Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr Recht verzichten müssen.
In bestimmten familiären Konstellationen – etwa zwischen Ehegatten oder geschiedenen Partnern – kann der wirtschaftlich besser gestellte Teil verpflichtet sein, einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten. Das bedeutet: Wenn Sie nicht genug Geld haben, um ein Verfahren zu finanzieren, aber der andere Beteiligte zahlungsfähig ist, kann dieser zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet werden.
Dies gilt besonders bei:
Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch – notfalls gerichtlich. So sind Sie auch in emotional belastenden Situationen wie Trennung oder Streit um das Kind nicht auf sich allein gestellt.
Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, das besonders im Familienrecht eine wertvolle Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren darstellt. Ziel ist es, gemeinsam tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden – außerhalb des Gerichtssaals und im besten Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Kinder.
In der familienrechtlichen Mediation werden Sie durch neutral ausgebildete Mediatoren durch einen strukturierten Dialogprozess begleitet. Dabei helfen wir Ihnen, Konflikte zu klären, Emotionen zu sortieren und rechtlich tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln – etwa zu:
Mediation eignet sich besonders, wenn beide Seiten bereit sind, miteinander zu sprechen – auch wenn es schwerfällt. Unsere Rolle ist es, diesen Dialog in einem geschützten Rahmen zu moderieren und mit rechtlichem Wissen zu begleiten. Sie behalten die Kontrolle über das Ergebnis und schaffen gemeinsam eine Basis für einen neuen Umgang miteinander.