Ein Testament ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten verbindlich festzulegen, wer was erben soll – und wie Ihr Nachlass verteilt wird. Es bietet eine individuelle Alternative zur gesetzlichen Erbfolge und kann Konflikten zwischen Angehörigen vorbeugen, Vermögen erhalten und persönliche Wünsche absichern. Dennoch sind viele Testamente inhaltlich fehlerhaft oder formell unwirksam – mit schwerwiegenden Folgen für die Hinterbliebenen.
Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren familiären oder wirtschaftlichen Vorstellungen entspricht. Wer hingegen selbst vorsorgt, kann:
Ein formell korrektes und inhaltlich durchdachtes Testament kann Ihnen und Ihrer Familie langwierige Erbstreitigkeiten ersparen.
Je nach Lebenssituation kommen verschiedene Testamentsformen infrage:
Wir beraten Sie umfassend zur optimalen Struktur Ihres Testaments – ob für Privatpersonen, Unternehmer oder Patchwork-Familien.
Ein Erbvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, mit der Sie Ihre Nachlassregelung gemeinsam mit einer oder mehreren Personen vertraglich festlegen können. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig und jederzeit widerruflich ist, schafft ein Erbvertrag gegenseitige Verpflichtungen, die oft über viele Jahre hinweg Bestand haben – ideal etwa für Patchwork-Familien, Unternehmer oder Paare ohne Trauschein.
Ein Erbvertrag kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn:
Typischerweise wird der Erbvertrag notariell beurkundet und entfaltet sofortige rechtliche Wirkung – das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Während ein Testament einseitig verfasst und jederzeit widerrufen werden kann, ist der Erbvertrag bindend für alle Vertragspartner. Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Erbverträge eignen sich daher besonders für:
Mit einem klug gestalteten Erbvertrag lassen sich auch komplexe Vermögensverhältnisse eindeutig regeln – ob Immobilien, Gesellschaftsanteile oder Generationenvermögen.
Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Möglichkeit, Vermögenswerte noch zu Lebzeiten gezielt an Angehörige zu übertragen – etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Geldvermögen. Dabei behalten Sie Kontrolle über den Prozess und können steuerliche Vorteile sowie familiären Frieden sichern. Gerade in Familien mit mehreren Kindern oder bei größerem Vermögen ist diese frühzeitige Regelung oft klüger als ein rein testamentarisches Erbe.
Eine geplante Übertragung zu Lebzeiten ermöglicht es,
Sie behalten dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten und können Regelungen in Schenkungsverträgen, Übertragungsverträgen oder auch Erbverzichtsvereinbarungen festlegen.
Typische Vermögenswerte, die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden, sind:
Wichtig: Auch Pflichtteilsansprüche können eine Rolle spielen – deshalb ist juristische Beratung unerlässlich. Die vorweggenommene Erbfolge ist weit mehr als eine Schenkung. Sie ist ein Strategieinstrument für generationsübergreifende Vermögensplanung. Wir begleiten Sie mit Empathie, Fachwissen und Weitblick – damit Ihre Werte geschützt bleiben und Ihr Lebenswerk in guten Händen ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument, um für den Fall der eigenen krankheits- oder unfallbedingten Entscheidungsunfähigkeit rechtlich vorzusorgen. Sie legen verbindlich fest, wer in Ihrem Namen handeln darf – sei es im medizinischen, finanziellen oder persönlichen Bereich.
Ohne eine solche Vollmacht müssen in vielen Fällen gerichtlich bestellte Betreuer eingesetzt werden – auch wenn enge Angehörige vorhanden sind. Mit einer Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Ihre Interessen vertritt.
Die Vollmacht kann verschiedene Lebensbereiche umfassen, z. B.:
Sie bestimmen, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält – umfassend oder in Teilbereichen.
Nicht jede Vorlage ist geeignet. Eine gute Vorsorgevollmacht sollte
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer maßgeschneiderten Vorsorgelösung, die zu Ihnen passt – ob als Einzelperson, Paar oder Unternehmer. Mit einer professionell erstellten Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer in Ihrem Sinne handeln darf – im Ernstfall, aber mit Weitsicht geplant.
Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens weitreichende Befugnisse, in Ihrem Namen rechtsverbindlich zu handeln – ohne gerichtliche Kontrolle und oft auch über den Tod hinaus. Sie ist damit eines der mächtigsten Instrumente der privaten Vorsorge und sollte nur mit juristischer Sorgfalt eingesetzt werden.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die primär für den Fall der Geschäftsunfähigkeit gedacht ist, ermächtigt die Generalvollmacht zur Vertretung in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten – jederzeit.
Eine korrekt ausgestaltete Generalvollmacht umfasst typischerweise:
Wichtig: Sie kann auch für den Erbfall oder zur Vermeidung einer Betreuung eingesetzt werden. In vielen Fällen gilt sie über den Tod hinaus, um z. B. Bestattungsangelegenheiten oder Nachlassregelungen zu erleichtern.
Da mit einer Generalvollmacht große Verantwortung einhergeht, ist es entscheidend, die beauftragte Person mit Bedacht zu wählen. Ebenso wichtig ist eine juristisch präzise Formulierung:
Mit einer Generalvollmacht regeln Sie weit mehr als nur den Krisenfall. Sie schaffen Klarheit, Sicherheit und Handlungsfähigkeit für Situationen, in denen schnelle Entscheidungen notwendig sind – im Alltag, im Unternehmen oder im Pflegefall.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder im Sterbeprozess wünschen – oder ausdrücklich ablehnen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Gerade in emotional belastenden Situationen gibt die Patientenverfügung Angehörigen und behandelnden Ärzten klare Orientierung. Sie schützt vor unnötiger oder unerwünschter Behandlung und sichert Ihnen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung – bis zum Schluss.
Inhaltlich können Sie in Ihrer Patientenverfügung unter anderem bestimmen:
Diese Festlegungen gelten für Situationen, in denen eine Heilung nicht mehr möglich ist oder dauerhaft kein Bewusstsein mehr besteht. Sie geben Ärzten eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage und entlasten Ihre Angehörigen emotional.
Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall Gültigkeit hat, muss sie:
Eine juristische oder medizinisch fundierte Beratung ist daher dringend zu empfehlen – pauschale Vorlagen reichen oft nicht aus. Mit einer fundierten Patientenverfügung treffen Sie die Entscheidungen, die Sie sonst anderen überlassen müssten. Sie behalten die Kontrolle über medizinische Eingriffe – auch wenn Sie selbst nicht mehr handeln oder sprechen können.