Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht oft nicht nur vor emotionalen Herausforderungen, sondern auch vor einer unübersichtlichen und belastenden rechtlichen Situation. Die Nebenklage ist ein wirkungsvolles Instrument, das es Betroffenen ermöglicht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und ihre Rechte als Geschädigte gezielt wahrzunehmen.
Als Rechtsanwältinnen für Opferrecht stehen wir Ihnen in dieser sensiblen Phase als verlässliche und kompetente Begleiterinnen zur Seite. Wir übernehmen Ihre Nebenklagevertretung mit Einfühlungsvermögen, juristischem Sachverstand und dem klaren Ziel, Ihre Stimme im Strafverfahren zu stärken.
Ein zentrales Element der Nebenklage ist die Möglichkeit, Akteinsicht zu erhalten. So verschaffen wir Ihnen Transparenz über den Stand des Verfahrens und können gezielt auf Entwicklungen reagieren. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte vor Gericht, beantragen rechtliche Maßnahmen, stellen Beweisanträge und begleiten Sie auch zu Terminen wie Hauptverhandlung, Urteilsverkündung oder Zeugenvernehmungen.
Unsere Aufgabe ist es nicht nur, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren, sondern Ihnen auch emotionale Sicherheit und Stabilität zu geben. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu klären, Ihre Anliegen ernst zu nehmen und Ihre Perspektive in das Verfahren einzubringen. Dabei behalten wir stets das große Ganze im Blick: Gerechtigkeit für Sie als Opfer.
Besonders bei Gewalt- und Sexualdelikten, Stalking oder schweren Körperverletzungen bietet die Nebenklage eine wichtige Möglichkeit, aktiv auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen und nicht nur Zuschauer:in zu sein. Als Ihre Nebenklagevertreterinnen verstehen wir es als unsere Pflicht, Ihre Interessen entschlossen, sachlich und mit Nachdruck zu vertreten.
Durch unsere Erfahrung in der Opfervertretung wissen wir, wie belastend ein Strafverfahren sein kann – und was es braucht, um Opferschutz effektiv durchzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Begleitung: Wir kämpfen an Ihrer Seite für Aufklärung, Respekt und Gerechtigkeit.
Wenn Sie durch eine Straftat körperlich oder seelisch verletzt wurden, stehen Ihnen nicht nur strafrechtliche Schutzmechanismen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Das Adhäsionsverfahren bietet die Möglichkeit, diese Ansprüche direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen – ohne ein separates Zivilverfahren einleiten zu müssen.
Als spezialisierte Anwältinnen für Opferrecht begleiten wir Sie rechtlich fundiert und menschlich nah durch dieses Verfahren. Wir prüfen, welche Ersatzansprüche bestehen, beraten Sie hinsichtlich der Aussichten auf Erfolg und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Forderungen effektiv und gerichtsfest durchzusetzen.
Ein großer Vorteil des Adhäsionsverfahrens ist seine Prozessökonomie: Durch die Verbindung von Straf- und Zivilverfahren wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch eine zusätzliche emotionale Belastung durch ein weiteres Gerichtsverfahren vermieden. Gerade bei schweren Straftaten wie Körperverletzung, sexueller Gewalt oder Stalking ist es wichtig, frühzeitig finanzielle Wiedergutmachung einzufordern.
Wir vertreten Sie dabei nicht nur bei der präzisen Antragstellung, sondern übernehmen auch die aktive Verhandlung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Unser Ziel ist es, dass Sie als Opfer nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern eine gerechte Entschädigung erhalten – sei es für physische Verletzungen, seelische Traumata oder wirtschaftliche Verluste.
Darüber hinaus klären wir mit Ihnen ab, ob ein Adhäsionsantrag sinnvoll und realistisch ist, zum Beispiel in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Täters. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Balance zwischen rechtlicher Durchsetzungskraft und emotionaler Entlastung zu finden.
Opfer einer Straftat zu werden, bedeutet meist mehr als nur einen Moment der Gewalt. Es bedeutet oft auch anhaltende Schmerzen, psychische Belastungen und langfristige Einschränkungen im Alltag. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, dass Sie für diese immateriellen Schäden Schmerzensgeld fordern – als Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung Ihres Leids und als finanzielle Entschädigung für das, was Ihnen widerfahren ist.
Ob körperliche Verletzungen, wie sie etwa durch Körperverletzungsdelikte, häusliche Gewalt oder sexualisierte Übergriffe entstehen, oder seelische Traumata, etwa durch Stalking oder emotionale Gewalt: Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden kann.
Nach körperlichen oder seelischen Verletzungen setzen wir Ihre Schmerzensgeldansprüche konsequent durch – sei es im Rahmen eines Strafverfahrens über das Adhäsionsverfahren, durch die Nebenklage oder separat in einem Zivilprozess. Dabei sorgen wir für eine lückenlose Dokumentation des Schadens, ziehen ärztliche Gutachten bei und formulieren rechtssichere Forderungen, die vor Gericht Bestand haben.
Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist dabei nicht nur die juristische Durchsetzung, sondern auch der respektvolle und sensible Umgang mit Ihrer Geschichte. Wir wissen, dass Schmerzensgeld nicht das Geschehene ungeschehen machen kann – aber es kann ein wichtiger Schritt in der Verarbeitung sein und dazu beitragen, dass Gerechtigkeit spürbar wird.
Wir beraten Sie umfassend zu Höhe und Umfang möglicher Ansprüche, klären über Beweispflichten und Fristen auf und stehen Ihnen als verlässliche rechtliche Begleitung zur Seite. Unsere Erfahrung zeigt: Wer sich frühzeitig Unterstützung holt, hat bessere Chancen auf eine angemessene und durchsetzbare Entschädigung.
Denn Sie haben ein Recht auf Wiedergutmachung – wir helfen Ihnen, es wahrzunehmen.
Wenn Sie durch eine Straftat nicht nur emotional, sondern auch finanziell geschädigt wurden, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu. Diese Ansprüche sollen materielle Verluste ausgleichen – etwa beschädigtes Eigentum, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle oder Kosten für psychologische Betreuung.
Wir unterstützen Sie umfassend und konsequent bei der Geltendmachung dieser Ansprüche – sowohl im Strafverfahren (z. B. im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens) als auch in einem separaten zivilrechtlichen Klageweg. Dabei prüfen wir, welche konkreten Positionen geltend gemacht werden können und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine individuell abgestimmte Strategie, die Ihre finanzielle Situation stabilisiert und Ihre Rechte sichert.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – etwa für Sachschäden, Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfälle infolge einer Straftat. Auch Reisekosten zu Gerichtsterminen, der Wertverlust beschädigter Gegenstände, Umbaukosten bei körperlicher Beeinträchtigung oder Zuzahlungen bei medizinischer Versorgung können unter die zu ersetzenden Schäden fallen.
Wichtig ist: Viele Betroffene wissen zunächst gar nicht, dass sie diese Ansprüche überhaupt haben – oder wie sie konkret durchgesetzt werden können. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation umfassend zu analysieren, helfen bei der Beweissicherung, dokumentieren sämtliche Schäden professionell und treten selbstbewusst für Ihre Rechte ein.
Zudem begleiten wir Sie in allen notwendigen Schritten – sei es bei der außergerichtlichen Forderungsstellung, bei Verhandlungen mit der gegnerischen Partei oder deren Versicherung oder direkt im gerichtlichen Verfahren. Wenn der Täter zahlungsunfähig ist, prüfen wir für Sie auch staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Unser Ziel: Dass Sie nicht auch noch die finanziellen Folgen der Tat alleine tragen müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.
Wer Opfer einer Straftat wird, steht oft nicht nur vor emotionalen Herausforderungen, sondern hat auch konkrete Sicherheitsbedenken. Das Opferschutzgesetz und verschiedene weitere gesetzliche Regelungen bieten wichtige Möglichkeiten, um Betroffene zu schützen, ihre Rechte zu stärken und ihnen in dieser schwierigen Lebensphase zur Seite zu stehen.
Zum umfassenden Opferschutz gehören insbesondere gerichtliche Schutzanordnungen wie zum Beispiel Kontaktverbote, Wohnungsverweisungen oder Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese Maßnahmen dienen dazu, akute Bedrohungen abzuwehren und die körperliche sowie seelische Unversehrtheit der Betroffenen sicherzustellen. Wir beraten Sie bei der Einleitung dieser Schritte und übernehmen die rechtliche Vertretung vor Gericht.
Neben juristischen Maßnahmen umfasst moderner Opferschutz auch psychosoziale Prozessbegleitung. Dabei werden Opfer schwerer Straftaten professionell durch das Verfahren begleitet – emotional stabilisierend und erklärend. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Begleitung und arbeiten eng mit entsprechenden Stellen zusammen.
Besonders wichtig sind zudem erweiterte Zeugenschutzmaßnahmen, etwa anonyme Aussagen, die Vermeidung einer direkten Begegnung mit dem Täter im Gerichtssaal oder die Möglichkeit, per Videovernehmung auszusagen. Diese Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass Betroffene durch ihre Aussage erneut belastet oder eingeschüchtert werden.
Wir stehen Ihnen in allen Phasen zur Seite – von der Beratung über Ihre Rechte, über die Beantragung konkreter Schutzmaßnahmen bis hin zur begleitenden Vertretung während des gesamten Strafverfahrens. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine einfühlsame und respektvolle Zusammenarbeit. Denn Opferschutz bedeutet nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch ein Gefühl von Sicherheit, Rückhalt und Stärke.
Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat haben nicht nur Anspruch auf strafrechtliche Aufarbeitung, sondern auch auf staatliche Unterstützung, wenn sie gesundheitlich geschädigt wurden. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht umfangreiche Leistungen vor, um die Folgen einer Tat abzumildern und Betroffene finanziell sowie medizinisch zu entlasten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch oft komplex – wir stehen Ihnen hier als kompetente und engagierte Begleitung zur Seite.
Wer infolge einer Straftat körperliche oder seelische Schäden erlitten hat, kann beim zuständigen Versorgungsamt Leistungen nach dem OEG beantragen. Dazu gehören unter anderem:
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, sorgen dafür, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, und helfen Ihnen, medizinische Nachweise zielgerichtet zu formulieren. Gerade bei psychischen Belastungen ist die Hürde zur Anerkennung oft hoch – hier setzen wir uns mit Nachdruck für eine faire Bewertung Ihrer Situation ein.
Kommt es zu Zweifeln oder Ablehnungen durch die Behörde, vertreten wir Sie konsequent im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht. Auch bei Verzögerungen oder unangemessenen Nachfragen stehen wir Ihnen zur Seite – mit rechtlichem Fachwissen und einer klaren Strategie.
Unser Ziel ist es, dass Sie nicht allein gelassen werden. Gerade nach schweren Gewalterfahrungen ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe essenziell. Deshalb setzen wir uns nicht nur juristisch, sondern auch menschlich für Sie ein – mit Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit und einem klaren Blick für Ihre Rechte.
Ständige Verfolgung, Drohungen oder Übergriffe im häuslichen Umfeld können das Leben der Betroffenen massiv beeinträchtigen. Wer von Stalking, häuslicher Gewalt oder Bedrohung betroffen ist, befindet sich oft in einer emotional extrem belastenden Lage – geprägt von Angst, Unsicherheit und dem Gefühl von Ohnmacht. In diesen Situationen ist es besonders wichtig, schnell und entschlossen zu handeln – und dabei jemanden an der Seite zu haben, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt.
Als Anwältinnen mit Spezialisierung im Opferschutz stehen wir Ihnen einfühlsam und entschlossen zur Seite. Wir wissen, wie belastend die erste Kontaktaufnahme sein kann, und gestalten den gesamten rechtlichen Prozess so, dass Sie sich sicher und ernstgenommen fühlen.
Ein zentraler Baustein unseres Handelns ist die Beantragung von gerichtlichen Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese beinhalten beispielsweise:
Wir übernehmen für Sie die gesamte juristische Abwicklung – von der ersten Antragstellung bis zur Vertretung vor Gericht. Dabei achten wir darauf, dass alle relevanten Beweise, wie Chatverläufe, Anruflisten oder Zeugenaussagen, rechtssicher eingebracht werden.
Auch in Fällen von psychischer Gewalt, subtiler Bedrohung oder digitalem Stalking nehmen wir Ihre Situation ernst und sorgen dafür, dass Ihre Sicherheit oberste Priorität hat. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei polizeilichen Aussagen oder im Strafverfahren.
Zusätzlich beraten wir zu begleitenden Maßnahmen wie:
Unser Anspruch ist klar: Sie sollen nicht nur geschützt, sondern auch gestärkt aus dieser schwierigen Phase hervorgehen. Wir kämpfen für Ihre Sicherheit.