Rechtsanwalt Aachen Arbeitsrecht | Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht stehen die Weichen für unternehmerischen Erfolg und berufliche Sicherheit. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen fundiert und vollumfänglich von der rechtssicheren Vertragsgestaltung bis zur konsequenten Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Ob einvernehmliche Trennung, Abfindungsverhandlungen oder gerichtliche Auseinandersetzung: Wir setzen Ihre Interessen mit strategischem Weitblick durch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für tragfähige arbeitsrechtliche Lösungen.
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Kündigung und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung trifft oft unerwartet und stellt die berufliche Zukunft in Frage. Von einem Tag auf den anderen stehen Ihr Einkommen, Ihre Karriere und häufig auch Ihre soziale Absicherung auf dem Spiel. Oft wird seitens der Arbeitgeber zudem darauf gesetzt, dass Sie die Situation hinnehmen.

Zahlreiche Kündigungen weisen allerdings formelle oder inhaltliche Mängel auf und sind damit angreifbar. Das Kündigungsschutzgesetz stellt hohe Anforderungen - von der ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung über die korrekte Sozialauswahl bis hin zur Schriftform. Fehlt nur ein Element, ist die Kündigung unwirksam. Selbst bei korrekter Form scheitern viele Kündigungen an unzureichenden Kündigungsgründen.

Wir prüfen Ihre Kündigung umfassend auf sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen, bewerten Ihre Erfolgsaussichten realistisch und erheben für Sie Kündigungsschutzklage. Vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen auf Weiterbeschäftigung oder verhandeln eine angemessene Abfindung. Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung – versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig von etwaigen Mängeln.

Abfindung

Bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht die Frage nach angemessener finanzieller Kompensation im Raum. Jahre der Betriebszugehörigkeit, aufgebautes Knowhow und persönliche Opfer für den Job sollen nicht einfach übergangen werden. Doch wie viel steht Ihnen zu - und wie setzen Sie Ihre Forderung durch?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. Die Höhe ist reine Verhandlungssache und hängt von zahlreichen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Alter, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers und zu einem wesentlichen Anteil Verhandlungsgeschick. Wer hier nicht klar navigiert, riskiert den Verlust erheblicher Beträge.

Wir ermitteln die im konkreten Fall realistische Abfindungshöhe unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Dabei nutzen wir steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil und achten darauf, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihr etwaiges Arbeitslosengeld entstehen. Am Ende steht eine Abfindung, die dem Wert Ihrer Leistungen entspricht.

Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und drängt auf schnelle Unterschrift. Oft wird suggeriert, das Angebot sei großzügig und nur kurze Zeit verfügbar.

Übereilte Entscheidungen führen jedoch häufig zu gravierenden Nachteilen: Sperrzeit bei Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, Anrechnung der Abfindung, ungünstige Klauseln zu Freistellung und Zeugnis. Anders als bei einer Kündigung gibt es bei einem Aufhebungsvertrag so gut wie kein Zurück – Ihre Unterschrift ist zumeist endgültig bindend, da sich ein unterschriebener Aufhebungsvertrag nur in seltenen Fällen anfechten lässt.

Wir prüfen das Vertragsangebot im Detail, identifizieren sämtliche nachteiligen Regelungen und verhandeln die Konditionen in Ihrem Interesse nach. Dabei achten wir auf eine faire Abfindungshöhe, angemessene Freistellung, qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Nachteile. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – eine fundierte Prüfung vor der Unterschrift schützt Sie vor potenziell teuren Fehlern.

Geschäftsführervertrag

Als Geschäftsführer tragen Sie erhebliche Verantwortung und gehen Haftungsrisiken ein. Ihr Vertrag sollte diese besondere Position widerspiegeln und Sie angemessen absichern. Doch viele Geschäftsführerverträge werden von der Gesellschafterseite formuliert - und schützen vor allem deren Interessen.

Ihre rechtliche Stellung unterscheidet sich grundlegend von der eines Arbeitnehmers: Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Sie in der Regel nicht, die Abberufung kann jederzeit erfolgen. Ohne vertragliche Absicherung stehen Sie im Ernstfall mit leeren Händen da. Vergütung, Tantieme, Dienstwagen, D&O-Versicherung und Regelungen für den Beendigungsfall müssen daher sorgfältig gestaltet sein.

Wir entwickeln Geschäftsführerverträge, die Ihre Interessen umfassend schützen und prüfen bestehende Verträge auf problematische Klauseln wie zu kurze Kündigungsfristen, unzureichende Abfindungsregelungen oder überschießende Haftungsklauseln. Im Streitfall vertreten wir Sie entschlossen gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern - vor Gericht und am Verhandlungstisch.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist mehr als eine Rüge - sie bereitet häufig eine Kündigung vor und dokumentiert ein angebliches Fehlverhalten dauerhaft in Ihrer Personalakte. Was heute als kleine Verfehlung erscheint, kann morgen als vermeintlicher Kündigungsgrund dienen. Arbeitgeber verschaffen sich so oftmals eine Grundlage für spätere Maßnahmen.

Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder korrekt formuliert. Formelle Fehler, unzutreffende Tatsachenbehauptungen, überzogene Vorwürfe oder eine unverhältnismäßige Reaktion machen eine Abmahnung angreifbar. Auch der zeitliche Zusammenhang zwischen Vorfall und Abmahnung spielt eine Rolle.

Wir prüfen die Berechtigung Ihrer Abmahnung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten und fordern den Arbeitgeber im Falle der Rechtswidrigkeit zur Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte auf. Weigert er sich, setzen wir Ihren Anspruch gerichtlich durch. So verhindern wir, dass fehlerhafte Abmahnungen zur Grundlage späterer Kündigungen werden und dass Ihre berufliche Reputation dauerhaft geschädigt wird.

Beamtenrecht

Als Beamter unterliegen Sie besonderen rechtlichen Regelungen, die sich von denen für normale Arbeitnehmer deutlich unterscheiden. Ein Disziplinarverfahren, eine ungewollte Versetzung oder Streit um Besoldungsfragen können Ihre berufliche Existenz und Ihren Ruf nachhaltig gefährden. Die Verfahren komplex, die Fristen kurz.

Statt Arbeitsvertrag gilt das öffentliche Dienstrecht, statt Kündigung drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Die Verfahren sind streng formalisiert und bieten zahlreiche Rechtsschutzmöglichkeiten - die jedoch konsequent und fristgerecht genutzt werden müssen. Fehler im Verfahren können zu Ihrem Vorteil gewendet werden, werden aber oft übersehen.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Beamter, vertreten Sie in Disziplinarverfahren vor dem Dienstherrn und den Verwaltungsgerichten und setzen Ihre Ansprüche auf korrekte Besoldung, Beförderung oder Versetzungsschutz durch. Ihre dienstlichen und persönlichen Interessen wahren wir dabei gleichermaßen - mit der gebotenen Diskretion.

Befristung

Ihr Arbeitsvertrag ist befristet und läuft demnächst ohne Verlängerungsangebot aus. Die Unsicherheit befristeter Beschäftigung belastet, die Jobsuche unter Zeitdruck beginnt.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt strenge Anforderungen an die Wirksamkeit von Befristungen. Befristungen ohne Sachgrund sind nur bei Neueinstellungen und maximal für zwei Jahre zulässig, Sachgrundbefristungen erfordern einen anerkannten Grund wie beispielsweise Vertretung oder Projektarbeit. Fehlerhafte Sachgründe, Überschreitung der Höchstdauer oder unzulässige Kettenbefristungen können zur Entfristung führen - was rechtlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach sich zieht.

Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Befristung lückenlos auf Rechtsfehler. Liegt ein Mangel in der Rechtmäßigkeit der Befristung vor, erheben wir für Sie Entfristungsklage und setzen Ihre Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis durch. Wichtig: Die kurze Frist von drei Wochen nach Vertragsende macht schnelles Handeln unerlässlich.

Betriebsänderungen

Umstrukturierungen, Betriebsverlagerungen, Zusammenlegungen oder Massenentlassungen greifen erheblich in Ihre Arbeitssituation ein. Von heute auf morgen steht Ihr Arbeitsplatz zur Disposition, Versetzungen in andere Städte werden diskutiert, betriebsbedingte Kündigungen drohen. Die Verunsicherung in der Belegschaft ist groß.

Das Betriebsverfassungsgesetz bietet Ihnen umfangreiche Schutzrechte, die der Arbeitgeber zwingend beachten muss. Betriebsänderungen ab einer bestimmten Größenordnung erfordern einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat und einen Sozialplan, der die Nachteile für betroffene Arbeitnehmer abmildert. Verstöße gegen diese Pflichten können Nachteilsausgleichsansprüche auslösen.

Wir prüfen, ob der Arbeitgeber sämtliche Mitbestimmungsrechte eingehalten hat; und machen Ihre individuellen Ansprüche aus Sozialplan oder Nachteilsausgleich geltend. Bei betriebsbedingten Kündigungen im Zuge der Betriebsänderung erheben wir bei Fehlern Kündigungsschutzklage. So minimieren wir die für Sie im Raum stehenden negativen Folgen der Umstrukturierung - durch Abfindung, Transferleistungen oder Weiterbeschäftigung.

Betriebsrat

Als Betriebsratsmitglied setzen Sie sich für die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen ein - diese wichtige Aufgabe birgt allerdings oftmals das Risiko, in Konflikt mit dem Arbeitgeber zu geraten. Behinderungen der Betriebsratsarbeit, Streit über Freistellungen oder sogar Kündigungsversuche sind Realität.

Das Gesetz gewährt Ihnen besonderen Schutz: Eine ordentliche Kündigung ist während Ihrer Amtszeit und ein Jahr danach ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung erfordert die Zustimmung des Betriebsrats oder deren gerichtliche Ersetzung. Ihre Betriebsratstätigkeit darf nicht behindert werden, Schulungsansprüche stehen Ihnen zu. Doch diese Rechte müssen Sie genau kennen und durchzusetzen wissen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen Ihrer Betriebsratstätigkeit, von Mitbestimmungsrechten über Freistellungsansprüche bis hin zu Schulungsteilnahme. Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber unterstützen wir Sie bei Verhandlungen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht mit der nötigen Härte. Ihre Position als Arbeitnehmervertretung stärken wir nachhaltig - damit Sie Ihre Aufgabe wirksam und ungestört wahrnehmen können.

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung im Betrieb und ist sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte von zentraler Bedeutung. Konflikte über Mitbestimmungsrechte, die Reichweite von Betriebsvereinbarungen oder die Zuständigkeit des Betriebsrats lähmen oftmals die betriebliche Zusammenarbeit und können zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Verstöße gegen die vielschichtigen Mitbestimmungsrechte können Maßnahmen des Arbeitgebers unwirksam machen - mit erheblichen Folgen für beide Seiten.

Wir beraten Arbeitgeber und Betriebsräte zu allen Fragen der Betriebsverfassung, gestalten rechtssichere Betriebsvereinbarungen und sorgen für Klarheit bei Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte. Vor dem Arbeitsgericht vertreten wir Ihre Position durchsetzungsstark.

Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist Ihr Recht. Dennoch erleben viele Eltern, dass ihr Arbeitgeber Teilzeitwünsche während der Elternzeit ablehnt, den Wiedereinstieg erschwert oder sogar eine Kündigung in Aussicht stellt. Die Sorge um den Arbeitsplatz kann im schlimmsten Fall den Zweck der Elternzeit; namentlich die Zeit mit dem Kind, überschatten.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt Ihnen einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, verbunden mit besonderem Kündigungsschutz ab Anmeldung. Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden - der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, und die Hürde hierfür ist hoch.

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Elternzeit und Teilzeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch und greifen unzulässige Ablehnungen effizient an. Sollte der Arbeitgeber kündigen, prüfen wir die Rechtmäßigkeit und erheben für Sie Kündigungsschutzklage. Wir stellen sicher, dass Sie Ihr Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Sorgen ausüben können.

Entgeltstreitigkeiten

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht vollständig, kürzt Zulagen oder verweigert den vertraglich vereinbarten Bonus. Lohnrückstände sind mehr als ein Ärgernis - sie gefährden Ihre wirtschaftliche Existenz und belasten oftmals auch psychisch; nicht zuletzt, weil es sich bei einem Arbeitsverhältnis um ein klassisches Abhängigkeitsverhältnis handelt.

Die rechtlichen Grundlagen für Vergütungsansprüche sind vielfältig: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung können Ansprüche begründen. Gleichzeitig enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche unwiederbringlich verfallen - frühzeitiges Handeln ist daher auch hier entscheidend.

Wir prüfen Ihre Gehaltsansprüche umfassend und setzen diese durch.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung lässt sich zumeist mit einem Schlag ins Gesicht vergleichen: Von einer Sekunde auf die andere ist das Arbeitsverhältnis beendet und es gibt kein Gehalt mehr.

Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung sind jedoch sehr hoch. Das Gesetz verlangt einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Zudem muss der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen. Oft scheitern viele fristlose Kündigungen bereits an diesen strengen Anforderungen.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und erheben im Falle der Rechtswidrigkeit für Sie Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht setzen wir Ihre Weiterbeschäftigung durch oder erstreiten eine angemessene Abfindung.

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Ihr Gesuch auf Teilzeit wurde abgelehnt, obwohl Sie aus familiären oder gesundheitlichen Gründen dringend weniger arbeiten müssen. Oder Sie arbeiten bereits in Teilzeit und werden bei Beförderungen übergangen oder erhalten anteilig weniger Sonderzahlungen als Vollzeitkollegen. Die Benachteiligung ist spür-, aber schwer greifbar.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen - und muss diese konkret darlegen. Seit 2019 haben Sie zudem einen Anspruch auf Brückenteilzeit mit garantiertem Rückkehrrecht zur Vollzeit. Benachteiligungen wegen Teilzeit sind grundsätzlich verboten.

Wir setzen Ihren Anspruch auf Teilzeit gegenüber dem Arbeitgeber durch. Bei Benachteiligungen aufgrund Ihrer Teilzeit oder Befristung prüfen wir Ihre Ansprüche auf Gleichbehandlung und Schadensersatz. So sichern wir die Ihnen zustehenden Arbeitsbedingungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Weiterbeschäftigung

Nach einer Kündigung stellen Arbeitgeber oft in Verbindung mit einer sofortigen Abschneidung von der betrieblichen Infrastruktur frei, im schlimmsten Fall wird das Gehalt nur noch widerwillig oder überhaupt nicht gezahlt. Für die Betroffenen bedeutet diese Situation vor allem eins: Ungewissheit; und dies in einem Bereich, der zumeist die eigene wirtschaftliche Existenz betrifft.

Das Bundesarbeitsgericht hat indes einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses anerkannt: Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam oder hat das Arbeitsgericht erstinstanzlich zu Ihren Gunsten entschieden, müssen Sie weiterbeschäftigt werden. Dieser Anspruch stärkt zudem Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung erheblich.

Wir prüfen Ihre Rechtslage und setzen einen Weiterbeschäftigungsanspruch parallel zum Kündigungsschutzprozess im Eilverfahren durch. So sichern wir Ihr Gehalt, Ihre berufliche Einbindung und vor allem Ihre Verhandlungsposition während des laufenden Rechtsstreits ab.

Wettbewerbsverbot

Arbeitsverträge enthalten beizeiten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das dem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden die Tätigkeit für Konkurrenten oder eine Selbstständigkeit in seinem Fachgebiet untersagt. Solche Regelungen können dazu führen, dass sich an die Tätigkeit anschließende attraktive berufliche Perspektiven nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden können, was das berufliche Weiterkommen im schlimmsten Fall erheblich erschweren kann.

Für nachvertragliche Wettbewerbsverbote gelten indes strenge Voraussetzungen: Schriftform, maximale Dauer von zwei Jahren, räumliche und gegenständliche Begrenzung sowie eine Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent der zuletzt bezogenen Vergütung. Viele solcher nachvertraglichen Wettbewerbsverbote sind überschießend formuliert und daher unwirksam - oftmals scheitert die Wirksamkeit schon an der fehlenden Zusicherung einer angemessenen Karenzentschädigung.

Wir prüfen das Wettbewerbsverbot auf das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen und lassen bei deren Fehlen entweder dessen Unwirksamkeit feststellen oder setzen Ihren Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung durch. So schaffen wir Klarheit für Ihre berufliche Zukunft.

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