Eine Kündigung des Mietverhältnisses bedroht im schlimmsten Fall direkt den Lebensmittelpunkt des Mieters, kann für den Vermieter aber auch ein nicht weniger existenziell bedingter notwendiger Schritt sein. Manchmal ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter auch derart beeinträchtigt, dass eine vertragliche Verbindung für eine Partei oder beide Parteien nicht weiter zumutbar ist. Die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind indes hoch und Fehler sind häufig.
Das Gesetz schützt den Wohnraummieter umfassend: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, ein berechtigtes Interesse des Vermieters oder ein wichtiger Grund vorliegen, die zur Kündigung herangezogenen Gründe müssen konkret benannt und die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Formfehler, unzureichende Begründungen oder fehlerhafte Fristberechnungen machen die Kündigung unwirksam. In besonderen Fällen lassen sich auch berechtigte Kündigungen durch Härteeinwände abwehren.
Ein Gewerbemietverhältnis hingegen ist zum überwiegenden Teil Verhandlungs- und Vertragssache, da das Gesetz die Gewerbemietparteien als rechtlich versierter und damit auch rechtlich weniger schützwürdig als den privaten Wohnraummieter betrachtet. Da aber nicht selten die berufliche Existenz mittel- oder sogar langfristig von Rechtsstreitigkeiten im Gewerbemietverhältnis betroffen ist, empfiehlt sich insbesondere in Kündigungssituationen ein kompetenter Rechtsbeistand, der Ihre Bedürfnisse kennt und Ihre Interessen konsequent durchsetzt.
Wir prüfen die konkrete Kündigungssituation unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, entwickeln die für Sie passende Strategie und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Für Mieter wehren wir unberechtigte Kündigungen ab oder verhandeln angemessene Räumungsfristen. Für Vermieter gestalten wir rechtssichere Kündigungen und vertreten Sie bis hin zur Vollstreckung.
Nur ein tiefes Verständnis für die Besonderheiten beider Seiten des Mietverhältnisses und die diesem inbegriffenen Spannungsfelder ermöglichen eine adäquate Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen in Ihrem konkreten Fall. Vertrauen Sie hierbei auf unsere Expertise.
Ausstehende Mietzahlungen belasten das Mietverhältnis erheblich. Vermieter sehen sich nicht selten mit einer Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit; im schlimmsten Fall ihrer wirtschaftlichen Existenz konfrontiert. Als Mieter in Zahlungsschwierigkeiten droht Ihnen die fristlose Kündigung - und damit der Verlust der Mieträume.
Das Gesetz erkennt Zahlungsrückstände als erhebliche Belastung des Mietverhältnisses an und erlaubt es dem Vermieter außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist oder Rückstände in Höhe von zwei Monatsmieten aufgelaufen sind, wobei für Wohnraummietverhältnisse hierbei Besonderheiten gelten. Wichtig sind hierbei stets die Details der konkreten Situation und die Kenntnis der jeweiligen Erheblichkeit.
Wir prüfen die Rechtslage umfassend und entwickeln Lösungen für beide Seiten. Für Vermieter setzen wir Ihre Ansprüche vom Mahnverfahren bis zur Zahlungsvollstreckung und beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen parallel von der rechtssicheren Kündigung bis zur Räumung durch. Für Mieter verhandeln wir Ratenzahlungsvereinbarungen und wehren unwirksame zahlungsverzugsbedingte Kündigungen ab.
Konflikte in der Eigentümergemeinschaft können den Wert Ihrer Immobilie gefährden und Ihren Alltag erheblich belasten. Fehlerhafte Beschlüsse, überhöhte Abrechnungen, untätige Verwaltungen oder Streit mit Miteigentümern über z.B. Sondernutzungsrechte und bauliche Veränderungen - die potenziellen Konfliktfelder sind vielfältig und die rechtlichen Regelungen komplex.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das Zusammenspiel zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander sowie die Befugnisse der Verwaltung. Viele Eigentümer kennen ihre Rechte nicht oder scheuen den Konflikt in der Gemeinschaft. Doch wer seine Rechte nicht wahrt, hat auch hier oftmals das Nachsehen - z.B. durch überhöhte Umlagen, eigenmächtige Verwaltermaßnahmen oder nachteilige Beschlüsse.
Wir prüfen die rechtliche Situation anhand von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung, beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen und vertreten Ihre Interessen als Eigentümer konsequent - gegenüber der Eigentümerversammlung, der Verwaltung und vor Gericht.
Erhebliche Mängel beeinträchtigen den Zweck der Anmietung, sei es Wohn- oder Geschäftsraum: z.B. Schimmel, Heizungsausfall im Winter, ständiger Lärm durch Baustellen oder defekte Aufzüge beeinträchtigen sowohl die Wohn- als auch die Arbeitsqualität.
Das Gesetz sieht vor, dass die Miete ipso iure gemindert ist, solange die Gebrauchstauglichkeit der angemieteten Räumlichkeiten beeinträchtigt ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung. Doch insbesondere hier ist Vorsicht geboten: Eigenmächtig ermittelte und überhöhte Minderungen können den Vermieter wegen eines hieraus resultierenden Mietzahlungsverzugs zur Kündigung berechtigen; zu niedrige Mietminderungen sind verschenkter finanzieller Spielraum.
Wir prüfen Ihre konkrete Situation umfassend und ermitteln die berechtigte Minderungshöhe. Gegenüber dem Vermieter setzen wir Ihre (Rückzahlungs-)Ansprüche und die Mängelbeseitigung rechtssicher durch.
Eine mietrechtliche Abmahnung ist oft der erste Schritt zur Kündigung und sollte ernst genommen werden.
Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt - formelle Fehler, unzutreffende Vorwürfe oder Unverhältnismäßigkeit machen sie angreifbar. Eine unwirksame Abmahnung kann dabei keine spätere Kündigung tragen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und sorgen bei deren Rechtswidrigkeit dafür, dass Sie keine rechtlichen Nachteile zu befürchten haben. Ist die Abmahnung berechtigt, beraten wir Sie zum richtigen Verhalten, um eine Kündigung zu vermeiden.
Bauliche Veränderungen berühren die Interessen beider Seiten und sind gesetzlich ausdifferenziert geregelt. Gerade hier empfiehlt sich nicht zuletzt wegen der oftmals nicht unerheblichen finanziellen Bedeutung frühzeitig ein kompetenter Rechtsbeistand, der die Maßnahmen von Beginn bis Abschluss begleitet.
Wir prüfen die Situation umfassend und wahren Ihre Interessen durchgehend, sowohl für Mieter als auch Vermieter. Sprechen Sie uns einfach an.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung stellen die Weichen für den rechtlichen Rahmen der Eigentümergemeinschaft. Aus dieser wesentlichen Bedeutung entspringt eine Vielzahl von Spannungsfeldern, bei denen die Kenntnis und konsequente Wahrung Ihrer Rechte das Fundament für Ihre Stellung innerhalb der Eigentümergemeinschaft bildet.
Verschärft wird die Notwendigkeit von rechtlicher Trittfestigkeit dadurch, dass solche Beschlüsse grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit wirksam sind. Sie entfalten Bindungswirkung, solange sie nicht erfolgreich im Klagewege angefochten werden. Wichtig: Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim Amtsgericht erhoben werden. Wird sie versäumt, ist der Beschluss in den meisten Fällen bindend, egal wie fehlerhaft er ist. Ausnahmen hiervon sind selten und unterliegen sehr hohen Voraussetzungen.
Wir prüfen Beschlüsse umfassend auf formelle und materielle Fehler und beraten Sie ganzheitlich zu Ihren Rechten als Eigentümer. Im Falle der Rechtswidrigkeit beschreiten wir für Sie konsequent und durchsetzungsstark den Rechtsweg.
Eine Eigentümergemeinschaft ist auf pünktliche Hausgeldzahlungen aller Eigentümer angewiesen. Einzelne säumige Zahler gefährden die finanzielle Stabilität der gesamten Gemeinschaft - notwendige Instandhaltungen können nicht durchgeführt werden, andere Eigentümer müssen in Vorleistung gehen. Derartige Situationen verursachen nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern belasten das Vertrauensverhältnis in der Gemeinschaft erheblich.
Das Hausgeld soll die laufende Bewirtschaftung, die Bildung von Rücklagen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren. Bei Zahlungsrückständen bietet das WEG der Gemeinschaft daher effektive Durchsetzungsinstrumente: Mahnverfahren, Zahlungsklage und Zwangsvollstreckung bis hin zur Zwangsversteigerung des säumigen Wohnungseigentums.
Wir setzen Hausgeldforderungen für die Eigentümergemeinschaft konsequent durch - von der vorgerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zahlungsklage und Zwangsvollstreckung. Bei hartnäckigen Schuldnern prüfen wir die Möglichkeit der Zwangsversteigerung. So schützen wir die Liquidität Ihrer Gemeinschaft und stellen sicher, dass jeder den ihm obliegenden Beitrag leistet.
Als Vermieter benötigen Sie Ihre vermietete Wohnung für sich selbst, Ihre Kinder, Eltern oder andere nahe Angehörige. Der Mieter weigert sich auszuziehen und bezweifelt Ihren Eigenbedarf. Als Mieter erhalten Sie eine Eigenbedarfskündigung und fragen sich, ob der angegebene Grund tatsächlich besteht oder nur vorgeschoben ist.
Die Eigenbedarfskündigung ist das häufigste Instrument zur Beendigung von Wohnraummietverhältnissen, aber rechtlich anspruchsvoll. Das Gesetz verlangt ein berechtigtes Interesse und die Einhaltung strenger Begründungsanforderungen. Der Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar dargelegt werden, Härtegründe des Mieters - hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer - können der Räumung entgegenstehen oder sie zumindest verzögern.
Wir vertreten beide Seiten mit der gebotenen Entschlossenheit: Für Vermieter gestalten wir rechtssichere Eigenbedarfskündigungen mit gerichtsfester Begründung und vertreten Sie bis hin zur Räumung. Für Mieter prüfen wir die Kündigung kritisch auf Formfehler und vorgeschobene Gründe und wehren unberechtigte Kündigungen ab oder erstreiten angemessene Räumungsfristen.
Bestimmte Mietverhältnisse unterliegen nicht dem vollen Kündigungsschutz des Mietrechts. Sie vermieten ein Zimmer in Ihrer selbst bewohnten Wohnung, eine Einliegerwohnung in Ihrem Zweifamilienhaus oder möblierten Wohnraum - und möchten das Mietverhältnis beenden. Oder Sie sind Mieter in einer solchen Konstellation und erhalten eine Kündigung.
Bei Wohnraum in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr alszwei Wohnungen, bei möbliertem Wohnraum als Teil der Vermieterwohnung oder bei Werkswohnungen gelten erleichterte Kündigungsmöglichkeiten. Der Vermieter braucht kein berechtigtes Interesse nachzuweisen, es genügt die Einhaltung einer verlängerten Kündigungsfrist. Doch die Voraussetzungen werden von Gerichten streng geprüft.
Wir stellen sicher, ob die Voraussetzungen für eine erleichterte Kündigung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegen, und beraten Sie zu den Konsequenzen. Für Vermieter gestalten wir die Kündigung rechtssicher und begleiten Sie bis zur Räumung, für Mieter prüfen wir sie kritisch und wehren sie ab, wenn deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Als Gewerbemieter ist Ihr Mietvertrag die Grundlage Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Mieterhöhungen, Streit über Nebenkosten, Kündigungen oder verweigerte Vertragsverlängerungen können Ihre geschäftliche Existenz bedrohen. Als Vermieter von Gewerbeflächen möchten Sie Ihre Investition schützen und angemessene Konditionen durchsetzen.
Gewerbemietverhältnisse unterscheiden sich erheblich von Wohnraummietverhältnissen: Der weitreichende Mieterschutz gilt hier nicht, Kündigungsfristen, Mietanpassungen, Schönheitsreparaturen und Betriebskostenumlagen sind weitgehend frei verhandelbar. Das birgt Chancen, aber auch Risiken - unangemessene Wertsicherungsklauseln, überzogene Instandhaltungspflichten oder nachteilige Optionsregelungen können Sie erheblich benachteiligen.
Wir verhandeln Gewerbemietverträge, die Ihre Interessen schützen und prüfen bestehende Verträge auf nachteilige, rechtsunwirksame Klauseln. Bei Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen konsequent außergerichtlich und vor Gericht.
Die jährliche Hausgeldabrechnung wirft nicht selten Fragen auf. Die Nachzahlung erscheint zu hoch, einzelne Positionen sind nicht nachvollziehbar, der Verteilerschlüssel scheint falsch angewandt. Oder Sie vermissen Erstattungen, die Ihnen eigentlich zustehen sollten. Oft reagieren Verwalter auf Nachfragen unzureichend oder gar nicht.
Das WEG verpflichtet den Verwalter zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung nach festen Regeln. Sie muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres enthalten und korrekt auf die einzelnen Eigentümer verteilen. Fehler sind keine Seltenheit - und können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Wir prüfen Ihre Hausgeldabrechnung detailliert auf Fehler. Fehlerhafte Abrechnungen fechten wir an, überhöhte Nachforderungen wehren wir ab und zu Unrecht vorenthaltene Erstattungen setzen wir durch. So stellen wir sicher, dass Sie nur das zahlen, was Sie tatsächlich schulden.
Der Kauf einer Immobilie ist stets mit einer erheblichen finanziellen Investition verbunden. Versteckte Mängel, unklare Eigentumsverhältnisse, nicht eingetragene Lasten oder baurechtliche Beschränkungen können diese Investition massiv gefährden. Bei einem Verkauf gilt es einen angemessenen Preis zu erzielen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die rechtssichere Koordination zwischen Kaufverträgen, Grundbuchfragen, Dienstbarkeiten, Erschließungskosten und Bebauungsplänen erfordert spezialisierte Kenntnisse. Der Notar beurkundet zwar den Kaufvertrag, berät aber beide Seiten neutral - Ihre individuellen Interessen vertritt er nicht. Hieraus resultierende Fehler bei Immobilientransaktionen zeigen sich oft erst nach Jahren und sind dann kaum noch zu korrigieren - was umso ärgerlicher ist, als dass sich diese Situation durch einen kompetenten Rechtsbeistand, der nur Ihre Interessen vertritt, vermeiden lässt.
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten, erstellen oder prüfen den Kaufvertragsentwurf und begleiten die Transaktion bis zu ihrem Abschluss, wobei wir das uns entgegengebrachte Vertrauen ernst nehmen. Sollte es dennoch zu nachvertraglichen Streitigkeiten kommen, setzen wir Ihre Rechte konsequent und mit der nötigen Härte durch.
Die Instandhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft ist ein regelmäßiges Streitthema. Die einen halten sie für zu niedrig und fürchten Sonderumlagen bei größeren Reparaturen, die anderen beklagen gebundenes Kapital ohne Verzinsung.
Die Instandhaltungsrücklage ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Finanzierung größerer Maßnahmen wie Dachsanierung, Heizungserneuerung oder Fassadeninstandsetzung. Ihre Höhe muss angemessen sein - zu niedrig führt zu Sonderumlagen, zu hoch bindet finanziellen Spielraum. Beim Eigentumswechsel geht sie grundsätzlich auf den Erwerber über; die anteilige Erstattung muss im Kaufvertrag geregelt werden.
Wir beraten Sie zur angemessenen Höhe der Rücklage und vertreten Ihre Position in der Eigentümerversammlung. Bei Beschlüssen über Sonderumlagen prüfen wir deren Rechtmäßigkeit. Beim Wohnungskauf oder -verkauf achten wir auf die korrekte Behandlung der Rücklage im Kaufvertrag und setzen Erstattungsansprüche durch.
Eine anhaltende Lärmbelästigung ist keine Kleinigkeit und kann unter Umständen sogar als gesundheitsschädlich klassifiziert werden.
Das Mietrecht kennt zwar keinen absoluten Lärmschutz - insbesondere hier sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, z.B. die Ortsüblichkeit und die Tageszeit. Oftmals lassen sich jedoch Unterlassungsansprüche gegen den Störer und gegebenenfalls ein Anspruch auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter herleiten.
Dabei ist ein sorgfältiges Lärmprotokoll (Datum, Tag, Uhrzeit, Art des Lärms, Dauer des Lärms, Lautstärke, konkrete Beeinträchtigung) ein anerkannter Ausgangspunkt jeder Durchsetzung. Wir beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise und setzen Ihre Ansprüche konsequent; bei Bedarf auch im Eilverfahren, durch.
In maklerrechtlichen Streitigkeiten stellt die Maklerprovision einen der häufigsten Streitpunkte dar, wobei sich das Maklerrecht durch das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietungen und die Provisionsteilung beim Immobilienkauf grundlegend geändert hat.
Provisionsforderungen setzen einen wirksamen Maklervertrag, eine kausale Vermittlungstätigkeit und den Abschluss des Hauptvertrags voraus. Viele Makler kennen die aktuellen Regeln nicht oder ignorieren sie zu Ihren Lasten.
Wir prüfen Maklerverträge auf Wirksamkeit und versteckte Klauseln und wehren überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab. Gleichsam sorgen wir dafür, dass Sie als Makler die von Ihnen verdiente Provision auch erhalten.
Neben Provisionsstreitigkeiten beraten wir Sie auch zu allen anderen Fragestellungen des Maklerrechts. Sprechen Sie uns einfach an.
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses stellt die Kaution nicht selten einen Konfliktherd dar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, als dass in der Praxis beim Auszug oftmals nicht der erforderliche Wert auf die sorgfältige Dokumentation des Zustands der Räumlichkeiten in Anwesenheit von neutralen Zeugen und den Vertragsparteien gelegt wird; woraus in Verbindung mit abweichenden Auffassungen hinsichtlich der Verantwortung für Schäden im Nachgang häufig die Lanze über der Kaution gebrochen wird.
Der rechtliche Rahmen ist zwar klar: nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution innerhalb einer angemessener Prüfungsfrist zurückgezahlt werden - in der Regel drei bis sechs Monate. Einbehalte sind nur bei berechtigten Gegenansprüchen zulässig, diese müssen konkret beziffert werden.
Die Problematik liegt allerdings oftmals eher in der Frage nach der Berechtigung der Gegenforderungen des ehemaligen Vermieters und insbesondere deren Höhe.
Wir setzen die Rückzahlung Ihrer Kaution unter Abwehrung ungerechtfertigter Einbehalte konsequent bis zur Vollstreckung durch. Vermieter beraten wir zu rechtssicheren Einbehalten und deren korrekter Berechnung.
Der Mietvertrag ist die Grundlage Ihres Mietverhältnisses - viele Verträge enthalten allerdings fragwürdige Klauseln, die eine unangemessene Benachteiligung nach sich ziehen. Da die Rechtsprechung zu mietvertraglichen Vereinbarungen einer stetigen Entwicklung unterliegt, halten viele dieser Klauseln einer aktuellen rechtlichen Prüfung nicht stand.
Wir prüfen Ihren Mietvertrag auf unwirksame Klauseln, beraten Sie zu den Rechtsfolgen und entwickeln rechtssichere Lösungen. Vor Vertragsschluss gestalten wir rechtssichere Mietverträge, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
Pachtverträge erfordern besondere rechtliche Kenntnisse. Als Pächter investieren Sie in fremdes Eigentum und sind auf langfristige Planungssicherheit angewiesen. Als Verpächter möchten Sie Ihr Eigentum erhalten und eine angemessene Rendite erzielen.
Anders als bei der Miete geht es bei der Pacht um die Nutzung zur Ertragserzielung - der Pächter erwirbt das Recht zur Fruchtziehung. Das Landpachtrecht für landwirtschaftliche Flächen und besondere Kündigungsregelungen bilden einen eigenen Rechtsrahmen. Investitionen des Pächters, Pachtanpassungen und der Ausgleich bei Pachtende werfen spezifische Rechtsfragen auf.
Wir gestalten Pachtverträge, die Ihre Interessen als Verpächter oder Pächter umfassend schützen, beraten zu Pachtanpassungen, Investitionsschutz und Vertragsbeendigung. Die Besonderheiten Ihres Pachtobjekts berücksichtigen wir dabei ebenso wie Ihre wirtschaftlichen Ziele und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
Die Teilungserklärung bildet die Grundlage für den rechtlichen Rahmen jeder Eigentümergemeinschaft. Sie definiert verbindlich, welche Räume und Flächen wem gehören, welche Sondernutzungsrechte bestehen und wie die Kosten verteilt werden. Änderungen erfordern grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer und eine notarielle Beurkundung - in der Praxis ist dies oft kaum zu erreichen.
Wir prüfen Ihre Teilungserklärung auf Angreifbarkeit und Auslegungsspielräume, beraten Sie zu Ihren Rechten und setzen notwendige Änderungen durch Verhandlungen oder auf dem Rechtsweg konsequent für Sie durch.
Wiederholte Störungen durch Nachbarn können den Zweck der Anmietung erheblich beeinträchtigen. Oft ändert sich jedoch trotz Abmahnungen und Gesprächen nichts - der Lärm, die Belästigungen, die Verstöße gegen die Hausordnung finden weiterhin statt.
Abmahnungen und gütliche Einigungsversuche reichen bei hartnäckigen Störern zumeist nicht aus. Die Unterlassungsklage zielt auf ein gerichtliches Verbot des störenden Verhaltens, verbunden mit der Androhung von empfindlichen Zwangsmitteln im Falle der Zuwiderhandlung. Im Eilfall kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht, die schnelle Abhilfe schafft.
Wir setzen Ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich durch. Im einstweiligen Rechtsschutz erwirken wir schnelle Verbote, im Hauptsacheverfahren dauerhafte Unterlassungstitel. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Sie möchten ein Zimmer Ihrer Wohnung untervermieten, um die Miete zu reduzieren - doch der Vermieter verweigert die Zustimmung. Oder Sie erfahren als Vermieter, dass Ihr Mieter ohne Erlaubnis Personen aufgenommen hat oder z.B. die Wohnung über Plattformen an Touristen vermietet.
Eine Untervermietung erfordert grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters - diese Genehmigung kann der Vermieter allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes rechtswirksam verweigern. Entbehrt die Verweigerung der Genehmigung eines solchen wichtigen Grundes, haben Sie u.U. Schadensersatzansprüche wegen der Ihnen entgangenen Untermiete gegen den Vermieter und können das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Eine unerlaubte Untervermietung kann dagegen zur Kündigung berechtigen.
Wir koordinieren für Sie die komplexe Rechtslage und gestalten rechtssichere Untermietverträge. Für Vermieter gehen wir gegen unerlaubte Untervermietung vor - durch Abmahnung, Unterlassung und Kündigung. Ihre Rechte wahren wir auf beiden Seiten.
Wir beraten Sie umfassend und rechtssicher zu allen Fragen der Vermietung und setzen Ihre Ansprüche konsequent bis zur Vollstreckung durch. Sprechen Sie uns einfach an.
Bei der Vermietung von Wohnungen, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, gibt es vielfältige Anforderungen zu beachten. Diese können von einer Zweckbindung bis hin zu der Frage nach der konkret zuständigen Verwaltung reichen. Wir prüfen Ihre Rechtslage umfassend und gestalten rechtssichere Mietverträge, damit Sie in der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Eigentümer nicht rechtsfehlerhaft eingeschränkt werden. Durch eine konsequente außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte schaffen wir für Sie Rechtssicherheit.
Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verwalters und ist Grundlage der professionellen Immobilienverwaltung. Das WEG gibt dem Verwalter weitreichende Befugnisse, aber auch umfangreiche Pflichten. Die Bestellung ist von der Gemeinschaft jederzeit widerrufbar - doch der Verwaltervertrag kann Schadensersatzansprüche auslösen, wenn er unsauber formuliert ist.
Wir prüfen bestehende Verwalterverträge auf nachteilige Klauseln und versteckte Kosten, gestalten ausgewogene Neuverträge mit klaren Leistungspflichten und setzen Ansprüche gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen durch. Bei einem gewünschten Verwalterwechsel begleiten wir Sie von A bis Z.
Auch bei Konflikten mit Ihrer Mietverwaltung beraten wir Sie zu sämtlichen Fragestellungen. Sprechen Sie uns einfach an.
Wenn das Vertrauen erschüttert ist, ist ein Wechsel notwendig. Die Anforderungen an Abberufung, Kündigung des Verwaltervertrags, Neubestellung und Übergabe sind indes komplex und fehleranfällig. Oftmals verweigert der abberufene Verwalter zudem die Mitwirkung und erfüllt seine Pflichten nur noch mangelhaft bis überhaupt nicht.
Wir begleiten den Verwalterwechsel von Anfang bis Ende: Vorbereitung und Durchführung der Abberufung, rechtssichere Vertragskündigung, Bestellung des neuen Verwalters sowie die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Übergabe aller Unterlagen und Vermögenswerte. So sorgen wir für einen reibungslosen Übergang ohne Rechtsverluste für die Gemeinschaft.