Verkehrsrecht

Sie suchen eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe? Unsere Kanzlei in Eschweiler bei Aachen unterstützt Sie nach einem Verkehrsunfall bei der vollständigen Regulierung Ihres Unfallschadens von der Kommunikation mit der Versicherung bis zur Durchsetzung von Schadensersatz. Als erfahrene Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Sie auch bei Fahrverbot, Bußgeld oder Streit über die Schuldfrage. Setzen Sie auf klare rechtliche Unterstützung vor Ort und ohne Umwege.
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Verkehrsunfallregulierung

Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Blechschäden mit sich – sondern häufig auch Stress, Unsicherheit und offene Fragen: Wer übernimmt die Kosten? Was steht mir zu? Wie läuft die Regulierung ab? Genau hier kommen wir ins Spiel.

Wir übernehmen für Sie die komplette rechtliche Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls – zuverlässig, schnell und ohne Umwege. Unser Ziel ist es, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, sondern sich ganz auf Ihre Erholung konzentrieren können.

Unsere Leistungen bei der Unfallregulierung:

  • Schadensmeldung und Kommunikation mit der Versicherung
  • Durchsetzung von Reparaturkosten und Wertminderung
  • Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Vorwürfe (z. B. Mitschuld)

Besonders wichtig: Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – nicht die der Versicherer. Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie im Haftpflichtfall Anspruch auf einen eigenen Anwalt haben – und die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernimmt.

Ob es um Totalschaden, wirtschaftlichen Totalschaden, Reparaturkosten oder die Kosten eines Gutachters geht – wir kennen Ihre Rechte im Detail und sorgen dafür, dass Sie keinen Cent verschenken. Auch bei schwierigen Konstellationen wie Fahrzeugleasing, Firmenwagen oder mehreren Beteiligten behalten wir den Überblick.

Im Fall von Verletzungen übernehmen wir auch die Durchsetzung von Schmerzensgeld und kümmern uns um langfristige Folgeschäden, die sich erst nach einiger Zeit zeigen.

Ihr Vorteil: Wir agieren schnell, zielgerichtet und mit der nötigen Durchsetzungskraft – auch bei verzögernden Taktiken seitens der Versicherer.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Verkehrsunfallregulierung. Wir holen für Sie raus, was Ihnen zusteht.

Schmerzensgeldansprüche

Ein Verkehrsunfall ist oft nicht nur ein Sachschaden – häufig bleiben auch körperliche Verletzungen und psychische Belastungen zurück. In solchen Fällen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig anerkannt und durchgesetzt werden – ob gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder im gerichtlichen Verfahren.

Unsere juristische Unterstützung bei Schmerzensgeldansprüchen:

  • Rechtskonforme Bewertung Ihrer Verletzungen (z. B. Schleudertrauma, Frakturen, innere Verletzungen)
  • Berücksichtigung psychischer Belastungen (z. B. Traumatisierung, Angstzustände)
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Folgeschäden oder chronischen Beschwerden
  • Vertretung gegenüber Versicherungen – auch bei verzögerter oder verweigerter Zahlung
  • Begleitung durch medizinische Gutachten und Beweissicherung

Wir arbeiten mit medizinischen Fachkräften zusammen, um Art und Ausmaß Ihrer Verletzungen realistisch und belastbar darzulegen. Dabei stützen wir uns auf aktuelle Rechtsprechung und anerkannte Schmerzensgeldtabellen, um Ihre Ansprüche transparent und schlüssig zu berechnen.

Auch nicht sichtbare Schäden – wie etwa psychische Beeinträchtigungen nach schweren Unfällen – werden von uns berücksichtigt und professionell eingefordert. Eine Entschädigung soll nicht nur finanzielle Linderung schaffen, sondern auch Anerkennung für das erlittene Leid sein.

Wichtig zu wissen: Schmerzensgeld ist unabhängig von anderen Ersatzleistungen wie Reparaturkosten oder Nutzungsausfall. Es geht um Ihre persönliche Unversehrtheit – und die hat einen hohen rechtlichen Stellenwert.

Wir kämpfen für eine faire Entschädigung – einfühlsam im Umgang mit Ihnen, aber konsequent gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern.

Totalschaden und Wiederbeschaffungswert

Nach einem schweren Verkehrsunfall kann es passieren, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Regulierung eines Totalschadens wirft oft viele Fragen auf – vor allem zu Wiederbeschaffungswert, Restwert und Abrechnungsverfahren.

Was Sie im Totalschadenfall wissen müssen:

  • Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
  • Der Restwert bezeichnet den Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist – z. B. für den Verkauf an einen Verwerter.
  • Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ist in der Regel der Betrag, den die gegnerische Versicherung zu ersetzen hat.
  • Je nach Fallkonstellation kommt eine fiktive Abrechnung, eine Reparatur in Eigenregie oder eine Abrechnung nach Gutachten in Betracht.

Wir beraten Sie umfassend, wenn es um die wirtschaftliche Bewertung Ihres Fahrzeugs geht – etwa bei:

  • der Ermittlung realistischer Werte durch qualifizierte Sachverständige
  • der rechtssicheren Argumentation gegenüber Versicherungen
  • der Durchsetzung des 130 %-Grenzwerts, wenn Sie trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren möchten
  • Unstimmigkeiten bei der Bewertung von Restwertangeboten
  • Zweifeln an der Fairness oder Aktualität von Gutachten

Versicherer kalkulieren Totalschäden oft zu ihrem eigenen Vorteil. Wir gleichen das durch fundierte rechtliche Expertise aus und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt berücksichtigt werden.

Ob Pkw, Motorrad oder Transporter – wir vertreten Ihre Interessen konsequent und mit Weitblick, damit Sie nach einem Unfall nicht auch noch finanziell auf der Strecke bleiben.

Totalschaden heißt nicht, dass Sie auf Schaden sitzen bleiben müssen. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen Wertverlust durchzusetzen.

Bußgeldbescheide und Fahrverbote

Ein Bußgeldbescheid oder drohendes Fahrverbot kann für viele Menschen weitreichende Folgen haben – ob privat, beruflich oder existenziell. Oft wird vorschnell gezahlt oder der Verlust der Fahrerlaubnis hingenommen, obwohl es gute Chancen gibt, sich erfolgreich zu wehren. Wir bieten Ihnen eine gründliche Prüfung der Sachlage, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten – und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtlich haltbar. Wir analysieren für Sie insbesondere:

  • Fehlerquellen bei Messungen, z. B. durch fehlerhafte Blitzgeräte oder ungeschultes Personal
  • Unvollständige oder widersprüchliche Akteninhalte
  • Verstöße gegen die Verwertbarkeit von Beweismitteln (Stichwort: „Rohmessdaten“)
  • Formfehler und Fristversäumnisse seitens der Behörde

Wir vertreten Sie kompetent bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Handyverstößen am Steuer
  • Fahrverboten bei Wiederholungstaten
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten (bei Berufskraftfahrern)

Fahrverbot abwenden oder verschieben? Auch das ist möglich – etwa durch die Beantragung eines Fahrverbots auf Bewährung oder einer Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld. Hierbei kommt es auf den Einzelfall und die richtige Argumentation an.

Wir übernehmen für Sie:

  • die fristgerechte Einlegung des Einspruchs
  • die Akteneinsicht und Beurteilung der Erfolgsaussichten
  • die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
  • die Kommunikation mit der Bußgeldstelle
  • und ggf. die Anpassung oder Aufhebung des Fahrverbots

Ein Bußgeldbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht – wir machen Ihre Einwände sichtbar, nachvollziehbar und durchsetzbar.

Punkte in Flensburg

Eintragungen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg sind mehr als nur ein formaler Akt – sie können erhebliche Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis und Ihre persönliche wie berufliche Mobilität haben. Wir beraten Sie umfassend und rechtssicher zu Ihrer individuellen Situation und entwickeln gemeinsam Strategien zum Punktabbau oder zur Vermeidung eines Fahrverbots.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem sieht folgende Stufen vor:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung – noch ohne unmittelbare Folgen.
  • 4–5 Punkte: Ermahnung durch die Behörde – mit dem Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
  • 6–7 Punkte: Verwarnung – verbunden mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Seminar, aber ohne Punktereduktion.
  • Ab 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis – und das unabhängig von der Schwere der einzelnen Verstöße.

Wir erklären Ihnen klar und verständlich, was die einzelnen Punktestufen bedeuten, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis beitragen können.

Ihre Vorteile durch unsere Beratung:

  • Analyse Ihres Punktestands und der drohenden Konsequenzen
  • Strategien zum Punktereduktionsseminar bei zugelassener Stelle
  • Prüfung von Bußgeldbescheiden auf Rechtsfehler vor Eintragung
  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde
  • Vermeidung eines Fahrerlaubnisentzugs durch rechtzeitiges Handeln

Besonders relevant ist unsere Unterstützung für Berufskraftfahrer, Pendler und alle, die auf ihren Führerschein angewiesen sind. Jeder Punkt zählt – und jedes Detail kann den Unterschied machen.

Verlieren Sie keine Zeit: Mit einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung können Sie Wege zur Punktereduktion oder Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis effektiv nutzen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis gehört zu den schwerwiegendsten Sanktionen im Verkehrsrecht. Sie bedeutet weit mehr als ein temporäres Fahrverbot – nämlich den vollständigen Verlust Ihres Führerscheins mit teils langwieriger Wiedererteilung. Ob durch zu viele Punkte im Fahreignungsregister, eine Trunkenheitsfahrt, Drogeneinfluss oder wiederholte Verkehrsverstöße: Wir vertreten Sie entschlossen und fundiert gegenüber Behörden und Gerichten.

Ursachen für den Führerscheinentzug

Die Fahrerlaubnis kann unter anderem entzogen werden bei:

  • Erreichen von 8 Punkten in Flensburg
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Wiederholter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Verkehrsunfällen mit Personenschäden
  • Aggressivem oder rücksichtlosem Fahrverhalten
  • Zweifeln an der Fahreignung (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)

In vielen Fällen geht dem Entzug eine behördliche Anhörung voraus – hier ist schnelles und rechtssicheres Handeln entscheidend.

Was wir für Sie tun können:

  • Sofortige Überprüfung des Sachverhalts und der Rechtslage
  • Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide zur Punktvermeidung
  • Verteidigung vor Verwaltungs- und Strafgerichten
  • Begleitung im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Beratung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Gerade bei drohendem Führerscheinverlust kann der Beruf, die Familie oder der Alltag massiv beeinträchtigt werden. Umso wichtiger ist es, sich nicht allein auf formale Schreiben oder behördliche Einschätzungen zu verlassen. Verlieren Sie keine Zeit – handeln Sie mit anwaltlicher Unterstützung.

Ansprechpartner
Saskia Frantzen – Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Eschweiler bei Aachen
Saskia Frantzen
Rechtsanwältin für Familienrecht
Kontakt
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Bismarckstraße 18, 52249 Eschweiler
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