Nebenklage im Strafverfahren: Wann sie möglich ist und wie sie Betroffene schützt

Nebenklage StPO - Saskia Frantzen erläutert die gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung zur Nebenklage
03.11.2025
5 Minuten Lesezeit

FAQ

FAQ Accordion

Wer darf Nebenklage erheben?

Nebenklage ist zulässig für Opfer bestimmter Straftaten, insbesondere bei Gewalt-, Sexual- oder Freiheitsdelikten. Auch Angehörige von Getöteten können in vielen Fällen als Nebenkläger auftreten.

Welche Vorteile hat die Nebenklage?

Die Nebenklage gibt dem Opfer eine aktive Rolle im Strafprozess. Nebenkläger dürfen bei der Hauptverhandlung anwesend sein, Beweisanträge stellen und eigene Rechte mit anwaltlicher Unterstützung vertreten.

Muss ich für die Nebenklage selbst zahlen?

Bei besonders schweren Straftaten (z. B. Sexualdelikten oder versuchtem Totschlag) trägt der Staat die Anwaltskosten über die sogenannte Opferanwalt-Beiordnung (§ 397a StPO).

Wie funktioniert die Nebenklage praktisch?

Die Nebenklage wird durch einen Antrag bei Gericht eingeleitet. Ein Anwalt kann diesen Schritt übernehmen. Nach Zulassung ist der Nebenkläger offiziell Verfahrensbeteiligter und kann aktiv mitwirken.

Kann ich Schmerzensgeld über die Nebenklage geltend machen?

Ja. Über das sogenannte Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz direkt im Strafprozess mitentschieden werden.

Was ist der Unterschied zur Privatklage?

Die Nebenklage erfolgt zusätzlich zur Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ersetzt die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Bagatelldelikten und ist demnach ein ganz anderer Mechanismus.

Muss ich im Prozess aussagen, wenn ich Nebenkläger bin?

Nicht zwingend. Wenn Sie gleichzeitig Opfer und Nebenkläger sind, müssen Sie nur aussagen, wenn es zur Aufklärung notwendig ist. Ihr Anwalt kann Sie dazu beraten und begleiten.

Einleitung

Opfer von Straftaten stehen im Strafprozess oft am Rand: als Zeugen, nicht als Beteiligte. Doch wer durch eine schwere Straftat verletzt wurde, kann aktiv in das Verfahren eingreifen mit einer Nebenklage.
Diese Beteiligung ermöglicht es, im Verfahren eigene Rechte wahrzunehmen, Einfluss zu nehmen und mit anwaltlicher Unterstützung aktiv aufzutreten. Der folgende Beitrag erklärt, wann eine Nebenklage möglich ist, wie sie funktioniert und warum sie für Betroffene ein wichtiges Instrument sein kann.

1. Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ist ein Instrument im Strafprozess, das es bestimmten Geschädigten erlaubt, sich aktiv am Verfahren gegen den Täter zu beteiligen. Dabei tritt der Nebenkläger nicht als Ankläger auf (das bleibt Aufgabe der Staatsanwaltschaft), sondern als zusätzliche Partei, die eigene Interessen wahrnehmen darf.
Die rechtliche Grundlage bilden §§ 395 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Nebenklage zielt darauf ab, Opferrechte zu stärken und die emotionale und rechtliche Isolation vieler Geschädigter zu durchbrechen.
Nebenkläger haben das Recht, am gesamten Strafverfahren teilzunehmen, Anträge zu stellen, Beweismittel zu beantragen, Rechtsmittel einzulegen und sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten zu lassen.

2. Wer darf Nebenklage erheben?

Nicht jeder Geschädigte ist automatisch nebenklageberechtigt. Die Nebenklage ist nur bei bestimmten Straftaten zulässig, insbesondere bei Delikten, die sich direkt gegen die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit richten.
Typische Fälle, in denen eine Nebenklage möglich ist:
  • Körperverletzung
  • Sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
  • Stalking
  • Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Bedrohung
  • Versuchter Totschlag oder Mord
  • Tötung eines nahen Angehörigen: Auch Hinterbliebene (z. B. Eltern, Kinder, Ehepartner) können unter Umständen Nebenklage führen.
Nicht zulässig ist die Nebenklage z. B. bei einfachen Vermögensdelikten wie Diebstahl oder Betrug, sofern keine besondere Schwere vorliegt.

3. Welche Rechte hat ein Nebenkläger?

Nebenkläger sind im Verfahren deutlich besser gestellt als reine Zeugen. Sie haben eine eigene, aktive Rolle im Strafprozess und können insbesondere:
  • an allen Verhandlungsterminen teilnehmen, auch wenn sie nicht geladen sind,
  • Fragen an Zeugen und Sachverständige stellen,
  • Beweisanträge stellen,
  • eine eigene Stellung zum Tatgeschehen abgeben,
  • Rechtsmittel einlegen (z. B. Berufung oder Revision gegen ein Urteil),
  • Einblick in die Ermittlungsakte erhalten,
  • sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen,
  • Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen (z. B. Schmerzensgeld oder Schadenersatz).
Diese Mitwirkungsmöglichkeiten geben dem Opfer nicht nur Gehör, sondern auch Kontrolle über den Ablauf und die Qualität des Verfahrens.

4. Welche Rolle spielt der Opferanwalt?

Der Nebenkläger kann sich im Verfahren durch einen Anwalt vertreten lassen. In bestimmten Fällen - etwa bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten - besteht sogar ein Anspruch auf Beiordnung, d. h. der Staat übernimmt die Kosten für den anwaltlichen Beistand (§ 397a StPO).
Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt nimmt dabei nicht nur an der Hauptverhandlung teil, sondern berät auch vorab zur Beweislage, bereitet auf Aussagen vor und schützt die Interessen der Betroffenen während des gesamten Verfahrens.
Ziel ist es, den Geschädigten nicht nur juristisch, sondern auch psychisch zu entlasten, etwa durch Schutzanträge, Aussetzungsanträge oder Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

5. Wie funktioniert die Nebenklage in der Praxis?

Die Nebenklage wird durch einen formlosen Antrag bei Gericht eingeleitet. Es reicht ein einfaches Schreiben oder die Beauftragung eines Anwalts, der diesen Schritt übernimmt.
Wenn der Antrag zulässig ist, wird der Nebenkläger offiziell am Verfahren beteiligt und kann ab diesem Zeitpunkt seine Rechte ausüben.
Die Nebenklage kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens bestehen; auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ein Rücktritt von der Nebenklage ist jederzeit möglich.

6. Welche Vorteile hat die Nebenklage?

Für viele Betroffene ist die Nebenklage nicht nur juristisch, sondern auch emotional wichtig. Sie schafft:
  • Transparenz und Kontrolle über das Verfahren,
  • das Gefühl, nicht ausgeliefert zu sein,
  • die Möglichkeit, eigene Interessen aktiv zu vertreten,
  • besseren Zugang zu Akten und Informationen,
  • psychologische Entlastung durch anwaltliche Begleitung.
In Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft beispielsweise auf Freispruch oder milde Strafen plädiert, kann die Nebenklage zusätzlich auf eine härtere Bewertung der Tat hinwirken.

7. Nebenklage und Schmerzensgeld: Das Adhäsionsverfahren

Viele Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Um diese Ansprüche geltend zu machen, muss nicht zwingend ein Zivilverfahren geführt werden.
Im Rahmen der Nebenklage kann auch ein Adhäsionsantrag gestellt werden. Das Gericht entscheidet dann im Strafurteil direkt über zivilrechtliche Ansprüche. Dies ist eine schnelle und effiziente Möglichkeit, finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Fazit: Die Nebenklage gibt Opfern eine Stimme im Strafprozess

Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, hat das Recht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die Nebenklage gibt Geschädigten eine Stimme und ein Mittel, sich zu wehren.
Mit anwaltlicher Begleitung lassen sich die eigenen Rechte effektiv durchsetzen - sei es bei der Aufklärung der Tat, dem Schutz in der Hauptverhandlung oder der Durchsetzung von Ansprüchen.
Als erfahrene Rechtsanwältin im Opferrecht unterstütze ich Sie bei der Nebenklage. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Beratungsgespräch zu Ihrer Nebenklagemöglichkeit.

Jetzt Termin zur Erstberatung vereinbaren

Rechtsanwältin Saskia Frantzen unterstützt Sie kompetent in Ihrem opferrechtlichen Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung.
Nebenklage im Strafverfahren - Rechtsanwältin berät Opfer über Ablauf, Rechte und Chancen im Strafprozess
Nebenklage - Anwältin vertritt Opfer im Strafprozess und erklären die Bedeutung der Nebenklage
Kontakt
Lukez-Bürrig | Frantzen Rechtsanwälte PartGmbB
Bismarckstraße 18, 52249 Eschweiler
© 2025 Lukez-Bürrig | Frantzen Rechtsanwälte PartGmbB – Alle Rechte vorbehalten