Wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten Ihres Anwalts. Sie müssen also nicht selbst für die Anwaltskosten aufkommen.
Ja, vor allem wenn Personen verletzt wurden, der Schaden hoch ist oder die Schuldfrage ungeklärt bleibt. Das Polizeiprotokoll ist ein wichtiges Beweismittel bei der späteren Regulierung.
Sie können neben den Reparaturkosten auch u.a. Ansprüche auf Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und gegebenenfalls einen Haushaltsführungsschaden geltend machen.
Ja, Sie sind verpflichtet, jeden Unfall umgehend Ihrer Versicherung zu melden. So vermeiden Sie Probleme, falls die gegnerische Versicherung später Ansprüche gegen Sie erhebt.
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, der Dauer der Beeinträchtigung und möglichen Folgeschäden. Vergleichstabellen aus der Rechtsprechung dienen dabei als Orientierung.
Fehlen Beweise, ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche schwieriger. Ohne Fotos, Zeugenaussagen oder ein Polizeiprotokoll kann die Versicherung versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen oder abzulehnen.
Rufen Sie die Polizei und lassen Sie ein Unfallprotokoll erstellen. Mit der Internationalen Versicherungskarte können Sie später leichter Ansprüche geltend machen. In Deutschland hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Bei Personenschäden können längere Fristen gelten.