Wenn jemand wiederholt versucht, über Instagram Kontakt aufzunehmen trotz Blockierung, Ablehnung oder Ignorieren und dabei das Verhalten geeignet ist, die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen, kann das Stalking im Sinne von § 238 StGB sein.
Sichern Sie Beweise (Screenshots), blockieren Sie den Account, melden Sie das Verhalten bei Instagram und ziehen Sie frühzeitig eine Strafanzeige oder zivilrechtliche Schritte in Betracht.
Ja. Nachstellung ist strafbar. Je nach Schwere des Verhaltens drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Auch Schutzanordnungen und Kontaktverbote sind möglich.
Ein Anwalt kann Beweise aufbereiten, Anträge auf einstweilige Verfügung stellen, Strafanzeigen begleiten und notfalls auch Instagram selbst zur Löschung oder Sperrung auffordern.
Eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz untersagt dem Täter bestimmte Handlungen, etwa Kontaktaufnahme oder digitale Annäherung. Sie kann beim Familien- oder Zivilgericht beantragt werden.
Die Reaktion ist oft abhängig von der Beweislage und dem gemeldeten Verhalten. Bei eindeutigen Verstößen gegen die Richtlinien kann ein Account gesperrt oder gelöscht werden. Oft geschieht dies jedoch nur auf Druck oder mit anwaltlicher Hilfe.