Nein, nicht jedes Paar benötigt einen Ehevertrag. Für viele reicht die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft aus. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag jedoch, wenn Vermögenswerte ungleich verteilt sind, ein Partner selbstständig ist oder Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind.
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit (als Verlobte) als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass er immer notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu sein.
Die Notarkosten hängen vom Vermögenswert ab, der im Ehevertrag geregelt wird. Bei einem Vermögen von etwa 200.000 € können Kosten von rund 1.000 € bis 1.500 € entstehen. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten für die individuelle Beratung.
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder ergänzt werden, solange beide Ehepartner einverstanden sind. Auch hierfür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Dann gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich, außerdem werden Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich geteilt.
Ein vollständiger Ausschluss von Unterhalt ist rechtlich problematisch. Klauseln, die einen Partner im Fall von Kinderbetreuung oder Krankheit unangemessen benachteiligen, können vom Gericht als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft werden.
Nein. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam. Nur durch die notarielle Form erhält der Vertrag Rechtskraft.
Wenn er sittenwidrig ist, etwa weil er einen Ehepartner einseitig massiv benachteiligt, oder wenn sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben und der Vertrag deshalb unzumutbar geworden ist.