Ehevertrag in Deutschland: Wann er sinnvoll ist und welche Regelungen wirklich wichtig sind

Was kostet ein Ehevertrag? - Rechtsanwältin erläutert im Beratungsgespräch die Kosten und Gebühren eines Ehevertrags
02.09.2025
7 Minuten Lesezeit

FAQ

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Braucht jedes Ehepaar einen Ehevertrag?

Nein, nicht jedes Paar benötigt einen Ehevertrag. Für viele reicht die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft aus. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag jedoch, wenn Vermögenswerte ungleich verteilt sind, ein Partner selbstständig ist oder Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind.

Ab wann kann man einen Ehevertrag abschließen?

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit (als Verlobte) als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass er immer notariell beurkundet werden muss, um wirksam zu sein.

Welche Kosten entstehen für einen Ehevertrag?

Die Notarkosten hängen vom Vermögenswert ab, der im Ehevertrag geregelt wird. Bei einem Vermögen von etwa 200.000 € können Kosten von rund 1.000 € bis 1.500 € entstehen. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten für die individuelle Beratung.

Kann ein Ehevertrag auch nachträglich geändert werden?

Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder ergänzt werden, solange beide Ehepartner einverstanden sind. Auch hierfür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Was passiert, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird?

Dann gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich, außerdem werden Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich geteilt.

Kann man im Ehevertrag den Unterhalt ausschließen?

Ein vollständiger Ausschluss von Unterhalt ist rechtlich problematisch. Klauseln, die einen Partner im Fall von Kinderbetreuung oder Krankheit unangemessen benachteiligen, können vom Gericht als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft werden.

Ist ein Ehevertrag ohne Notar gültig?

Nein. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag unwirksam. Nur durch die notarielle Form erhält der Vertrag Rechtskraft.

Wann wird ein Ehevertrag für unwirksam erklärt?

Wenn er sittenwidrig ist, etwa weil er einen Ehepartner einseitig massiv benachteiligt, oder wenn sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben und der Vertrag deshalb unzumutbar geworden ist.

Einleitung

Ein Ehevertrag wird in der Öffentlichkeit oft als unromantisch angesehen. Dabei ist er in vielen Fällen ein kluger Schritt zur finanziellen Absicherung beider Ehepartner. Er bietet die Möglichkeit, klare Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung zu treffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In bestimmten Lebenssituationen ist ein Ehevertrag sogar dringend zu empfehlen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, welche Inhalte geregelt werden können und welche rechtlichen Anforderungen gelten.

1. Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Ehepartnern. In diesem Vertrag können individuelle Regelungen zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zu weiteren rechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung getroffen werden. Gesetzlich geregelt ist der Ehevertrag in § 1408 BGB. Um rechtswirksam zu sein, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Eine einfache schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern reicht nicht aus. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden. Viele Paare schließen ihn vor der Hochzeit ab, aber auch in bestehenden Ehen kann ein Vertrag sinnvoll und wirksam vereinbart werden. Selbst im Rahmen der Trennung ist ein Ehevertrag in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch möglich.

2. Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?

Nicht jeder benötigt einen Ehevertrag. Für viele Paare ist die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft ausreichend. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Ehevertrag dringend empfohlen wird:

Selbstständigkeit und Unternehmensbeteiligung

Wenn ein Ehepartner selbstständig ist oder an einem Unternehmen beteiligt ist, kann ein Ehevertrag das Betriebsvermögen vor den Folgen einer Scheidung schützen. Ohne vertragliche Regelung drohen im Fall der Trennung unter Umständen existenzbedrohende finanzielle Verpflichtungen.

Ungleiches Vermögen oder Einkommen

Bei deutlich unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen kann ein Ehevertrag helfen, einen fairen Ausgleich zu schaffen, ohne dass ein Partner unverhältnismäßig belastet wird.

Zweite Ehe oder Patchworkfamilie

Kommt es zu einer zweiten Ehe oder gibt es Kinder aus früheren Beziehungen, kann der Ehevertrag helfen, klare Verhältnisse zu schaffen und mögliche Erbstreitigkeiten oder Vermögenskonflikte zu vermeiden.

Immobilienbesitz

Wer bereits vor der Ehe eine Immobilie besitzt oder während der Ehe in eine Immobilie investiert, sollte die Eigentumsverhältnisse und mögliche Ausgleichszahlungen klar regeln.

Ehe auf klassischer Rollenverteilung

Wenn ein Ehepartner sich vorrangig um Haushalt und Kinder kümmern und dadurch beruflich zurückstecken wird, sollten Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell geregelt werden.

3. Welche Inhalte kann ein Ehevertrag regeln?

Der Ehevertrag kann zahlreiche Regelungsbereiche abdecken. Zu den wichtigsten gehören:

Güterstand

Ehepartner können vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen und stattdessen Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Im Fall der Gütertrennung wird eine vollständige Vermögenstrennung im Scheidungsfall vereinbart.

Unterhalt

Der Ehevertrag kann individuelle Regelungen zum Trennungsunterhalt und zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Dabei können Höhe und Dauer des Unterhalts vereinbart oder eingeschränkt werden. Ein vollständiger Verzicht ist jedoch rechtlich problematisch und wird oft vor Gericht als sittenwidrig gewertet.

Versorgungsausgleich

Im Scheidungsfall werden ohne Ehevertrag die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Der Ehevertrag kann auch hier abweichende Regelungen treffen, z. B. Ausschluss oder Ausgleich auf andere Weise.

Erbrechtliche Fragen

Auch erbrechtliche Aspekte können ergänzt werden, etwa zur Absicherung des Ehepartners oder zur geregelten Erbfolge bei Kindern aus früheren Beziehungen. Ein Ehevertrag kann damit auch Bestandteil einer umfassenden Nachlassplanung sein.

Individuelle Regelungen

Neben den standardmäßigen Punkten können auch Sonderregelungen aufgenommen werden, zum Beispiel über den Umgang mit gemeinsamen Schulden, die Aufteilung bestimmter Vermögensgegenstände oder Regelungen für den Fall einer längeren Erkrankung eines Partners.

4. Vor- und Nachteile eines Ehevertrages

Vorteile
  • Planungssicherheit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit für beide Partner.
  • Streitvermeidung: Viele Konflikte im Scheidungsfall lassen sich durch vorherige Vereinbarungen verhindern.
  • Schutz von Vermögen und Unternehmen: Besonders relevant für Selbstständige und Unternehmer.
Nachteil
  • Kosten: Notarkosten hängen vom Vermögen ab und können mehrere tausend Euro betragen.
  • Mögliche Benachteiligung: Ein Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn er einen Partner einseitig benachteiligt. In solchen Fällen kann er von Gerichten für unwirksam erklärt werden.

5. Kosten eines Ehevertrags: Womit müssen Paare rechnen?

Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögenswert, der im Vertrag geregelt werden soll. Je höher das Vermögen, desto höher fallen auch die Notarkosten aus. Beispiel: Bei einem Vermögen von 200.000 Euro liegen die Notarkosten für einen Ehevertrag in der Regel zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Kommt eine anwaltliche Beratung hinzu, entstehen zusätzliche Kosten. Diese lohnen sich jedoch, um eine rechtlich ausgewogene und faire Vereinbarung zu gestalten.

6. Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert werden?

Ein Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt. Er kann jederzeit einvernehmlich geändert oder ergänzt werden. Auch hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Wichtig ist außerdem: Sollte sich die Lebenssituation beider Ehepartner nach Vertragsschluss wesentlich ändern, kann ein ursprünglich rechtmäßiger Vertrag unwirksam oder anpassungsbedürftig werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn einer der Ehepartner durch den Vertrag unangemessen benachteiligt wird und sich daraus eine unzumutbare Härte ergibt.

7. Was passiert ohne Ehevertrag?

Haben die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen, gilt automatisch die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
  • Jeder Ehepartner bleibt Alleineigentümer seines eingebrachten Vermögens.
  • Während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird im Falle einer Scheidung ausgeglichen.
  • Zusätzlich findet ein Versorgungsausgleich statt, bei dem Rentenanwartschaften hälftig geteilt werden.
  • Unterhaltsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, ohne individuelle Ausgestaltung.
Für viele Paare mag das ausreichend sein, in bestimmten Konstellationen können die gesetzlichen Regelungen jedoch zu ungerechten oder finanziell belastenden Ergebnissen führen.

Fazit: Ehevertrag als individuelle Vorsorge

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, rechtzeitig klare und faire Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung zu treffen. Er schützt Vermögen, schafft Planungssicherheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen, Selbstständigkeit oder Patchworkkonstellationen bietet er echten Mehrwert und verhindert Streit. Ein gut gestalteter Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Partnerschaft. Als erfahrene Rechtsanwältin im Familienrecht berate ich Sie gerne individuell zur Ausgestaltung Ihres Ehevertrags und begleite Sie auch im Notartermin. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Ehevertrags.

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